Hallo ihr Wissenden:wink:
Ich habe eine Frage die sich auf die dreimonatige Kündigungsfrist bei Wohnungsmietverträgen bezieht. Wann beginnt diese genau?
Wenn ich im Juli 2010 einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen habe der am 01.11.2010 beginnt und ich diesen Vertrag bis zum 03.08.2010 ordnungsgemäß kündige, werden dann keine Mietzahlungen fällig (Einhaltung der 3 Monatsfrist) oder beginnt die Kündigungsfrist frühestens mit dem Vertragsbeginn und es müssen immer mindestens 3 Monatsmieten geleistet werden?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank schon mal.