Wann beginnt die Notfrist ?

Hallo!
Person A wird von Anwalt B verklagt. B schickt A den Klageantrag ans Gericht in Kopie. In diesem ist von einer zweiwöchigen Notfrist zur Verteidigung die Rede. Aber wann beginnt diese ? Schon wenn A vom Klagevorhaben erfährt (d.h. mit dem Erhalt des Klageantrags) oder erst,wenn was vom Gericht kommt ?

was willst du denn (noch) vom gericht bekommen ? eine herzliche einladung oder vielleicht ein willkommensgeschenk ?

was willst du denn (noch) vom gericht bekommen ? eine
herzliche einladung oder vielleicht ein willkommensgeschenk ?

-)

Aber im UP steht:

B schickt A den Klageantrag ans Gericht in Kopie

Was man auch so verstehen könnte, das B eine Kopie der Klageschrift direkt an A sandte, warum auch immer.

Dann wäre es so, das A noch nicht tätig werden müsste. Erst mit Zustellung der Klage an A (also vom Gericht an A zugestellt) würde die Notfrist zu laufen beginnen.

was willst du denn (noch) vom gericht bekommen ? eine
herzliche einladung oder vielleicht ein willkommensgeschenk ?

-)

Aber im UP steht:

B schickt A den Klageantrag ans Gericht in Kopie

Was man auch so verstehen könnte, das B eine Kopie der
Klageschrift direkt an A sandte, warum auch immer.

eine kopie an das gericht und das original an den (noch-nicht-)beklagten ? eine rechtsbehelfsbelehrung wurde aber schon von irgendjemandem versandt ?!
da hier ein RA tätig wurde, würde ich dieses vorgehen sehr in frage stellen…

So,ich hab jetzt nochmal nachgehakt, was da los ist und es mir selbst angeschaut. Nun stellt sich die Sache etwas anders dar: Das Einwurfeinschreiben lag am letzten Wochenende im Briefkasten,weil der Empänger nicht da war. An dem Umschlag ist nicht zu erkennen,von wem es kam,da steht kein Absender drauf. Allerdings ist auf dem Schreiben selbst -ziemlich blass und auch noch unvollständig draufgestempelt- eine Art Eingangsstempel des Amtsgerichtes drauf.Das ist aber auch schon alles, was darauf hindeutet,daß überhaupt schon ein Gericht im Spiel ist. Es ist nichts dabei, was anderweitig auf das Gericht hinweist. Sollte da nicht zumindest so eine Art Schreiben im Stil von „Du,wir haben hier ne Klage gegen dich…willst du dich verteidigen?“ dabei sein ?

Sollte da nicht zumindest so eine Art
Schreiben im Stil von „Du,wir haben hier ne Klage gegen
dich…willst du dich verteidigen?“ dabei sein ?

im ausgangspost schreibst du, dass du eine abschrift der klageschrift erhalten hast und dir eine frist zur verteidigung gestellt wurde. nun stellt sich heraus, dass (oh wunder) die zustellung der klageschrift durch das gericht erfolgte.

was möchtest du nun wissen, was nicht offensichtlich ist ?

Als ich vorhin mein Ursprungsposting geschrieben habe,bin ich davon ausgegangen,daß das Ding wirklich vom Anwalt und nicht vom Gericht kam. Da stand ja nichtmal ein Absender drauf…weder auf dem Umschlag noch auf dem Schreiben selbst. Der Stempel ist mir erst danach ausgefallen,womit sich die Frage nach der Beginn der Notfrist erledigt hat.
Wobei ich mich irgendwie wundere,daß das Gericht selbst da nichts dazugeschrieben hat. Normalerweise werfen die Gerichte doch bei jeder Kleinigkeit mit Formularen um sich,die man ggf. auszufüllen hat.

eine kopie an das gericht und das original an den
(noch-nicht-)beklagten ? eine rechtsbehelfsbelehrung wurde
aber schon von irgendjemandem versandt ?!

Hat sich ja nun geklärt, war etwas wirr formuliert.

da hier ein RA tätig wurde, würde ich dieses vorgehen sehr in
frage stellen…

Wunder gibt es immer wieder…

Dir einen schönen Tag.