Ich bin vor ca. 3 Monaten über eine Rote Ampel gefahren und
blöderweise geblitzt worden.
Wie lange dauert es denn bis da eine Verjährung eintritt
???
Den richtigen Paragrafen des Straßenverkehrsgesetzes hat Dir ElCamino ja schon verlinkt. Da heißt es:
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist , danach sechs Monate.
Gerechnet wird hier ab dem Tattag. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von unterbrechenden Maßnahmen, so z.B. die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen.
Die unterbrechenden Maßnahmen sind im §33 OWiG aufgeführt.
Demnach reicht es aus die Verjährung zu unterbrechen wenn am letzten Tag der 3 Monate ein Anhörungsbogen an den Betroffenen verfasst wird, selbst wenn dieser dann erst eine Woche später ankommt. Man sollte sich also nicht auf genau 3 Monate festlegen, sondern eher noch mindestens eine Woche hinzu rechnen um sicher zu gehen.
Also wenn das noch kommt, erwarte ich saftiges Bußgeld, 4
Punkte und einem Fahrverbot von 1 Monat.
Dann muss es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß gehandelt haben, also mehr als 1 Sekunde nach Rot. War es noch keine Sekunde Rot dann „nur“ 90€, 3 Punkte, 23,50€ Gebühren - aber kein Fahrverbot.