Wann beginnt die Verjährung bei einem Blitzer

Hi Leute.

Ich bin vor ca. 3 Monaten über eine Rote Ampel gefahren und blöderweise geblitzt worden.
Nur weil ich kurz nach einem Vorstellungsgespräch mit den Gedanken dort war und mich aufgeregt habe, weil die nichts zahlen, bzw. nur Mindestlohn.

Wie lange dauert es denn bis da eine Verjährung eintritt ???

Also wenn das noch kommt, erwarte ich saftiges Bußgeld, 4 Punkte und einem Fahrverbot von 1 Monat.

Wann verjährt das ??
Verjährt so etwas überhaupt ??
Sind das nun 3 oder 6 Monate bis die Verjährung eintritt ??

Hoffe auf viele Antworten und Ratschläge.

Lg Armin

Hallo

Wenn die Angaben von http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/ampel/ stimmen, würde es nur dann 4 Punkte und 1 Monat Strafbank geben, wenn eine Gefährdung im Spiel war. War das der Fall? Hast Du beinah jemanden ‚abgeschossen‘?

Und warum Verjährung? Weil Du noch keine Post bekommen hast? Auf jeden Fall wäre sowas hier eine grober Anhaltspunkt: http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-info…

Ansonsten besser einen Anwalt konsultieren.

CU
Peter

Bitteschön
das hat mir schon einmal Geld gespart:

§26 StVG

Musst Du aber genau lesen, da ich davon nur bei geringen Verstößen profitieren konnte (115 bei 100 km/h), der Bescheid kam erst sehr spät.

Grüße und viel Erfolg!

Moin,

Wenn die Angaben von http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/ampel/
stimmen,

verlässlicher ist da natürlich eine offizielle Quelle wie diese zB:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/bussgel…

würde es nur dann 4 Punkte und 1 Monat Strafbank
geben, wenn eine Gefährdung im Spiel war.

Nein, dafür reicht auch aus, dass es schon länger als 1s rot war, siehe auch in deinem Link.

Und warum Verjährung? Weil Du noch keine Post bekommen hast?

Wenn ich mich recht erinnere ist nicht das Datum der Briefzustellung entscheidend, sondern wann der Fall von der Behörde bearbeitet wurde. Das kann auch „lange“ davor gewesen sein, aber IANAL.

VG
J~

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Hallo,

Wenn ich mich recht erinnere ist nicht das Datum der Briefzustellung entscheidend, sondern wann der Fall von der Behörde bearbeitet wurde.

Ich erinnere mich an folgende Seite:

http://www.bussgeldkatalog.biz/verjaehrung.html

Wäre schon etwas kurios,wenn die Behörde den Fall „verschlampt“ und
der Fahrer nach „langer“ Zeit über den Bescheid der Bussgeldtelle
erstaunt sinniert.

LG Bollfried

Ich bin vor ca. 3 Monaten über eine Rote Ampel gefahren und
blöderweise geblitzt worden.

Wie lange dauert es denn bis da eine Verjährung eintritt
???

Den richtigen Paragrafen des Straßenverkehrsgesetzes hat Dir ElCamino ja schon verlinkt. Da heißt es:
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist , danach sechs Monate.

Gerechnet wird hier ab dem Tattag. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von unterbrechenden Maßnahmen, so z.B. die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen.
Die unterbrechenden Maßnahmen sind im §33 OWiG aufgeführt.

Demnach reicht es aus die Verjährung zu unterbrechen wenn am letzten Tag der 3 Monate ein Anhörungsbogen an den Betroffenen verfasst wird, selbst wenn dieser dann erst eine Woche später ankommt. Man sollte sich also nicht auf genau 3 Monate festlegen, sondern eher noch mindestens eine Woche hinzu rechnen um sicher zu gehen.

Also wenn das noch kommt, erwarte ich saftiges Bußgeld, 4
Punkte und einem Fahrverbot von 1 Monat.

Dann muss es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß gehandelt haben, also mehr als 1 Sekunde nach Rot. War es noch keine Sekunde Rot dann „nur“ 90€, 3 Punkte, 23,50€ Gebühren - aber kein Fahrverbot.

Hi Peter.

Auf der Gegenspur gab es eine Abbiegespur, zum wenden oder links abbiegen, aber es kam zum Glück kein Auto.
Ich weiß das was kommen wird, aber wann. Diese Warterei nervt einfach.
Problem ist eigentlich, dass ich den Lappen für die Arbeit brauche und eine Öffentliche Verbindung dort krotten schlecht ist. D.h. Zur Frühschicht faährt kein Bus und zur Spätschicht keiner zurück an die Straßenbahnhaltestelle.

Lg Armin

Alles klar Danke.
Werde mal die Paragraphen durchlesen.

Lg

Hi Crack 1000.

Danke für die Info, war sehr Hilfreich.
Also zur Aktualisierung : Ich habe bis jetzt noch keinen Bußgeldbescheid geschweige denn eine Anhörung bekommen.
Deshalb war ja auch meine frage, ob so etwas überhaupt verjähren kann.

Wird das aber auch irgendwie Positiv gehandelt auch wenn man gar keine Punkte in Flensburg hat ??

Lg Armin

Hi El Camino.

Danke für den Paragraphen, der war sehr hilfreich.
Also ich warte jetzt noch bis ende April um zu sehen ob was kommt.
Es sind jetzt schon 3 Monate rum, ohne das ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeld gekommen sind.
Vllt hatte ich ja einmal im Leben Glück, aber bis ende April warten und dann weiß ich dass die mir nichts mehr können.

Lg

Danke für die Info, war sehr Hilfreich.
Also zur Aktualisierung : Ich habe bis jetzt noch keinen
Bußgeldbescheid geschweige denn eine Anhörung bekommen.

Ich kenne Fälle da kam kein Anhörungsbogen. Also abwarten und hoffen…

Wird das aber auch irgendwie Positiv gehandelt auch wenn man
gar keine Punkte in Flensburg hat ??

Wie meinst Du das?