Hallo zusammen!
Angenommen, man bekommt eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 irgendwann im Oktober 2015 und ist mit der geforderten Nachzahlung nicht einverstanden und widerspricht fristgerecht, weil man sieht, dass unter anderem die Kosten für den Wasserverbrauch falsch abgerechnet wurden …
Der fiktive Vermieter schickt einem immer wieder Mahnungen, der fiktive Mieter verweigert immer wieder die Zahlung und fordert den Vermieter sogar (vergeblich) auf, vorbeizukommen, damit man ihm den falschen Wasserverbrauch demonstrieren kann - letztendlich kommt der Vermieter aber nicht auf die Idee, das Ganze mit einem Mahnbescheid zur Klärung zu bringen.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Bereits am 01.01.2015, weil die Forderung einen Bezug zum Jahr 2014 hat, sodass Ende 2017 Schicht wäre oder erst mit Zustellung der Abrechnung, was dann ein Jahr später wäre?
VG
Guido