Wann beginnt die Verjährungsfrist der Nebenkosten?

Hallo zusammen!

Angenommen, man bekommt eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 irgendwann im Oktober 2015 und ist mit der geforderten Nachzahlung nicht einverstanden und widerspricht fristgerecht, weil man sieht, dass unter anderem die Kosten für den Wasserverbrauch falsch abgerechnet wurden …

Der fiktive Vermieter schickt einem immer wieder Mahnungen, der fiktive Mieter verweigert immer wieder die Zahlung und fordert den Vermieter sogar (vergeblich) auf, vorbeizukommen, damit man ihm den falschen Wasserverbrauch demonstrieren kann - letztendlich kommt der Vermieter aber nicht auf die Idee, das Ganze mit einem Mahnbescheid zur Klärung zu bringen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Bereits am 01.01.2015, weil die Forderung einen Bezug zum Jahr 2014 hat, sodass Ende 2017 Schicht wäre oder erst mit Zustellung der Abrechnung, was dann ein Jahr später wäre?

VG
Guido

Hallo,
nach
http://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsfrist-nebenkostenabrechnung/
beginnt die Frist am Ende des jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Und der entsteht hier zu dem Zeitpunkt, wenn aus der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung hervorgeht.
Auf der Seite oben ist das Beispiel 1 für Dich vermutlich das passende.
Gruß
anf

Danke - den Link hatte ich auch gefunden, nur geht in dem Beispiel die Nebenkostenabrechnung für 2010 bereits im Oktober 2010 zu.
Das passt also nicht so ganz mit meinem Fall - und der vermutlich überwiegend herrschenden Realität, denn wie soll ein Vermieter die Nebenkosten für ein Jahr vor Ende desselben verbindlich festlegen?

VG
Guido

Die Beispiele sind falsch, mind. missverständlich.

Im Beispiel 1 ist was anders gemeint. Die Abrechnung (für das Jahr 2009 !) hätte bis Ende 2010 kommen müssen, sie kam im Oktober 2010 = rechtzeitig. Alles OK.

Im Beispiel 2 kam sie erst im Januar = verspätet, mit der Folge, Vermieter kann keine Nachforderungen stellen( wenn er diese Verspätung zu vertreten hat).

Das ist nicht richtig. Im Beispiel endet die Abrechnungsfrist am 31.12.2010, nicht der Abrechnungszeitraum. Der endet logischerweise dann ein Jahr früher, 31.12.2009.
Sollte also genau für Dich passen.

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Interessant. Was genau, Deiner Meinung nach?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Man sollte nicht mehr als 60 Std. pro Woche im Büro verbringen …

Danke!

Jetzt muss ich nur noch klären, wie sich die Hemmung durch den Widerspruch und der daraus folgenden „Verhandlung“ niederschlägt - aber da ist ja jetzt ein fiktives Jahr mehr an Zeit :smile: