Wann beginnt eine BU Versicherung?

Hallo,

ich habe im Anfang Februar bei eine BU Versicherung beantragt, welche jetzt (ende März) vom Versicherer angenommen wurde (Versicherungsschein zugesandt). Der Berater hat als Versicherungsbeginn den 01.02. angegeben.

Der Versicherer berechnet den Beitrag jetzt auch ab dem 1.2…
Ich Frage mich ob das korrekt ist, denn ich hatte ja in der Zwischenzeit wohl keinen Versicherungsschutz und es ist auch kein Versicherungsfall eingetreten.

Wie seht ihr das?

Grüße,
Sebastian

Tachen,

ich denke das das so korrekt ist, da ja das Antragsdatum als Versicherungsbeginn genommen wird.

Gruß

Tina

Wenn die Versicherung den Vertrag annimmt und der erst Beitrag bezahlt wurde, besteht versicherungsschutz. auch rückwirkend. Bitte beachten Sie jedoch die Obligenheiten, nähres im Versicherungsschein.

Tipp: Sprechen Sie die Versicherung auf eine Beginnverlegung an, wenn sich das für Sie rechnet.

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Hallo Sebastian

grundsätzlich hat der Versicherer richtig gehandelt. Im Normalfall gewähren Versicherer in der Zeit zwischen Antragsstellung und Annahme des Antrages / Ausfertigung der Police (und der daraus folgenden Zahlung der Erstprämie ) vorläufigen Versicherungsschutz. D. h. das Risiko war in der Zeit auch durch den Versicherer gedeckt. Daraus folgt die Ausfertigung und Prämienzahlungspflicht zum 01.02.2008. Trotzdem lohnt evtl eine Nachfrage, ob der Versicherer mit einer Beginnverlegung einverstanden ist.

mfg Michael Rasche

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Ich habe gestern mit dem Versicherer telefoniert und mal freundlich angefragt.
Der Versicherungsbeginn ist jetzt auf den 1.4. verlegt worden, damit habe ich 2 Monatsbeiträge gespart.

Hallo Sebastian

grundsätzlich hat der Versicherer richtig gehandelt. Im
Normalfall gewähren Versicherer in der Zeit zwischen
Antragsstellung und Annahme des Antrages / Ausfertigung der
Police (und der daraus folgenden Zahlung der Erstprämie )
vorläufigen Versicherungsschutz. D. h. das Risiko war in der
Zeit auch durch den Versicherer gedeckt. Daraus folgt die
Ausfertigung und Prämienzahlungspflicht zum 01.02.2008.
Trotzdem lohnt evtl eine Nachfrage, ob der Versicherer mit
einer Beginnverlegung einverstanden ist.

mfg Michael Rasche