Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, wann im rechtlichen Sinne bei einer Einsatzwechseltätigkeit eine Dienstfahrt beginnt. Im konkreten Fall fahre ich mit meinem privaten PKW zu ständig wechselnden Einsatzorten. Es gibt in der Firma Dienstwagen, jedoch nicht genug für alle, so dass einige Mitarbeiter privat fahren müssen.
Die Frage stellt sich nun, da die Frage der Versicherung während solcher Fahrten aufgetreten ist. Der Chef meint, wir seien über die Firma versichert, wenn wir den Einsatzort bereits erreicht haben und dann da noch hin- und herfahren müssen. Der Weg zum Einstzort sei unser „Privatvergnügen“ und die Versicherung der Firma habe damit nichts zu tun.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes 8 AZR 480/95 ist bekannt. Die Frage ist nur (weil das im Urteil nicht eindeutig geklärt wird), wo besagte Dienstreise beginnt: http://www.rp-online.de/public/article/auto/ratgeber…
Für weitergehende Quellen bzw. Gerichtsurteile wäre ich daher sehr dankbar.