Wann beginnt eine Kündigungsfrist? Handyvertrag

Hallo,

ein Handyvetrag wurde nach den 2 Jahren Mindestlaufzeit nicht gekündigt und automatisch um 12 Monate verlängert. Zudem gilt eine allgemeine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Beispiel:

Der Handyvertrag wurde am 01.01.2011 abgeschlossen. Da er nicht fristgerehct zum 01.01.2013 gelündigt wurd (2 Jahre Mindestlaufzeit) verlängerte sich die Laufzeit automatisch um 1 Jahr, also bis zum 01.01.2014.
Am 15.11.2013 wird der Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt fristgerecht gekündigt.

Frage: Wann endet der Vertrag bzw. wann beginnt die 3 Monatige Kündigungsfrist? Endet der Vertrag am 15.02.2014, da die 3 Monate Kündigungsfrist ab dem Zugangd er Kündigung beginnen, oder erst am 01.04.2014, da die 3 Monate erst am Tag des auslaufens der automatischen Verlängerung von 1 Jahr beginnen?

Gruß
Martin

Hallo!

es würde mich sehr wundern, wenn man NICHT noch rechtzeitig kündigen könnte.
denn 3 Monate rückwärts vom Ende 1.1.2014 ist doch erst Anfang Oktober 2013 .

Da jetzt erst September ist, kann man sehr wohl fristgerecht mit 3 Monaten(es darf auch 4, 5 oder 7 Monate früher sein!)zum regulären Ende kündigen.
Dann endet Vertrag zum Jahreswechsel, bzw. zum 1.Januar 2014.

Deshalb ist es mir unklar, warum man erst am 15.11. kündigen will, wenn man schnell aus vertrag raus will.

MfG
duck313

Beispiel:

Der Handyvertrag wurde am 01.01.2011 abgeschlossen. Da er
nicht fristgerehct zum 01.01.2013 gelündigt wurd (2 Jahre
Mindestlaufzeit) verlängerte sich die Laufzeit automatisch um
1 Jahr, also bis zum 01.01.2014.
Am 15.11.2013 wird der Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt
fristgerecht gekündigt.

Um der Vertragsverlängerung am 01.01.2014 entgegen zu wirken, muss die Kündigung 3 Monate voher eingetroffen sein.
Das wäre der 01.10.2013.
Da dies in diesem Beispiel nicht geschehen würde, träte die Verlängerung in Kraft.
Am 01.01.2014 verlängert sich dann der Vertrag um 1 Jahr, die Kündigung würde zum 01.01.2015 wirken.

Dies ist keine allgemeingültige Aussage, da jeder Anbieter seine Bedingungen anders ausgestalten kann.

In den AGB eines großen Anbieters steht z.B.:

Vertragsverhältnisse für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24
Monaten vereinbart wurde sind für beide Vertragspartner schriftlich
mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt,
verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12
Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf
schriftlich gekündigt wird.

Oder:
Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über XXX-GmbH-
Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen
haben in Schriftform zu erfolgen.

Das erste Beispiel ist verwirrend!
Das hier wäre klar:

„Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils weitere 12
Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf
schriftlich gekündigt wird.“

Nun steht aber die zusätzliche Bedingung „Soweit keine Kündigung erfolgt,…“.
Wenn man aber 1 Monat vor der Verlängerung kündigt, dann dürfte sich doch der Vertrag nicht um ein Jahr verlängern, oder?

Man möge mich aufklären: Ist das ein Fehler in den AGB oder in meiner Interpretation?

Im zweiten Beispiel ist alles klar und dazu passt auch meine obige Erklärung der Folgen.

Hi,

Am 15.11.2013 wird der Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt fristgerecht gekündigt.

Der Vertrag hat sich bis zum 31.12.2014 verlängert weil die Kündigungsfrist zum 31.12.2013 nicht eingehalten wurde. Dies wäre der 31.09.2013 gewesen.
Der Vertrag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Dies ist der 31.12.2014.

MFG