Wann beginnt Elternzeit/Elterngeld? (Beamte)

Hallo!

Jemand erwartet am 16.3.2011 ein Kind. Dieser Jemand ist Beamter und will Elternzeit beanspruchen. Das Kind kommt allerdings bereits am 5.3.2011 zur Welt. Verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die vor dem ET „verlorenen“ 11 Tage und damit der Erhalt der vollen Bezüge? Ab wann wäre dann Elternzeit zu beantragen? Schreibt man dann einfach „im Anschluss an den Mutterschutz“ oder muss man da ein Datum einfügen? „Merkt“ die Bezügestelle selbst, ab wann sie keine Bezüge mehr zu zahlen hat (bzw. zahlt nur noch anteilig aus)?

Wenn dieser Beamte bis zum 4.2.2012 in Elternzeit geht und entsprechend Elterngeld erhalten möchte, dann wird die ggf. verlängerte Mutterschutzfrist ganz normal mit dem Anspruch auf 12 Monate Elterngeldbezug verrechnet, oder?! (Es wären also 11 Monate „verbraucht“?!)

Sollte man in den Antrag auf Elternzeit gleich mit hineinschreiben, dass man im Anschluss beabsichtigt, aus privaten Gründen Teilzeit (ohne konkrete Angabe, wieviel) zu arbeiten?

Beste Grüße,
sonne

Hallo,

Jemand erwartet am 16.3.2011 ein Kind. Dieser Jemand ist
Beamter und will Elternzeit beanspruchen. Das Kind kommt
allerdings bereits am 5.3.2011 zur Welt. Verlängert sich die
Mutterschutzfrist nach der Geburt um die vor dem ET
„verlorenen“ 11 Tage und damit der Erhalt der vollen Bezüge?

Ja, die 11 Tage werden einfach an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt. Natürlich gibt es auch für diese 11 Tage die vollen Bezüge.

Ab wann wäre dann Elternzeit zu beantragen? Schreibt man dann
einfach „im Anschluss an den Mutterschutz“ oder muss man da
ein Datum einfügen? „Merkt“ die Bezügestelle selbst, ab wann
sie keine Bezüge mehr zu zahlen hat (bzw. zahlt nur noch
anteilig aus)?

Aus eigener Erfahrung (meine Frau ist Beamtin) kann ich sagen, dass wir automatisch einen Vordruck übersandt bekommen haben. Mit diesem haben wir die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantragt. Datum mussten wir keines angeben.

Keine Sorge, die Bezügestelle merkt auch, dass sie nichts mehr zahlen muss (leider…). Unter der genannten Konstellation würden die Bezüge nur für die Dauer des Mutterschutzes gezahlt. Ab dem Beginn der Elternzeit stehen die Bezüge nicht mehr zu. Das steht dann auch so im Bewilligungsschreiben über die Elternzeit. Wenn es sich um Teilmonate handelt, werden die Bezüge entsprechend anteilig berechnung und ausbezahlt.

Wenn dieser Beamte bis zum 4.2.2012 in Elternzeit geht und
entsprechend Elterngeld erhalten möchte, dann wird die ggf.
verlängerte Mutterschutzfrist ganz normal mit dem Anspruch auf
12 Monate Elterngeldbezug verrechnet, oder?! (Es wären also 11
Monate „verbraucht“?!)

Wieso 11 Monate? Für den Zeitraum der Mutterschutzfrist gibt es kein Elterngeld. Dieser Zeitraum gilt als verbrauchter Zeitraum.

Sollte man in den Antrag auf Elternzeit gleich mit
hineinschreiben, dass man im Anschluss beabsichtigt, aus
privaten Gründen Teilzeit (ohne konkrete Angabe, wieviel) zu
arbeiten?

Nur, wenn man das wirklich und 100%-ig vorhat! Ansonsten würde ich hierzu gar nichts schreiben. Evtl. möchte man ja die Elternzeit auch noch verlängern.

Noch ein Tipp: Falls privat krankenversichert, gibt es oftmals von der Bezügestellte einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträge. Dieser muss aber bei der Bezügestelle beantragt werden.

Grüße

Florian

Hallo!

Ja, die 11 Tage werden einfach an die Mutterschutzfrist nach
der Geburt angehängt. Natürlich gibt es auch für diese 11 Tage
die vollen Bezüge.

Das sind gute Neuigkeiten :smile:

Aus eigener Erfahrung (meine Frau ist Beamtin) kann ich
sagen, dass wir automatisch einen Vordruck übersandt bekommen
haben. Mit diesem haben wir die Elternzeit direkt im Anschluss
an die Mutterschutzfrist beantragt. Datum mussten wir keines
angeben.

In BaWü gibt es scheinbar keinen Vordruck. Habe gelesen, dass man das formlos machen kann, die Beamtin wird es also schon mal tippen und dann nur noch das Enddatum einfügen.

Keine Sorge, die Bezügestelle merkt auch, dass sie nichts
mehr zahlen muss (leider…).

Verdammt :wink:

Wieso 11 Monate? Für den Zeitraum der Mutterschutzfrist gibt
es kein Elterngeld. Dieser Zeitraum gilt als verbrauchter
Zeitraum.

Logisch, dass es für die Mutterschutzzeit kein Elterngeld gibt. Wenn aber das Kind zwei Wochen früher als erwartet kommt, dann hat man ja quasi weder 12 (wie es offiziell heißt) noch 10 Monate (wie es tatsächlich ist, wenn das Kind am ET kommt) Elterngeldbezug, sondern nur 9,5. Aber das ist anscheinend so, ja?! 11 Monate sind es deshalb, weil vom 5.3.2011 bis 4.2.2012 Elternzeit mit Elterngeldbezug (nach MuSchu) in Anspruch genommen werden würde. Der Rest wird dann vom Papa verbraten (3 Monate).

Danke für die Infos!

Grüße,
sonne (wartend)