Hallo,
Jemand erwartet am 16.3.2011 ein Kind. Dieser Jemand ist
Beamter und will Elternzeit beanspruchen. Das Kind kommt
allerdings bereits am 5.3.2011 zur Welt. Verlängert sich die
Mutterschutzfrist nach der Geburt um die vor dem ET
„verlorenen“ 11 Tage und damit der Erhalt der vollen Bezüge?
Ja, die 11 Tage werden einfach an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt. Natürlich gibt es auch für diese 11 Tage die vollen Bezüge.
Ab wann wäre dann Elternzeit zu beantragen? Schreibt man dann
einfach „im Anschluss an den Mutterschutz“ oder muss man da
ein Datum einfügen? „Merkt“ die Bezügestelle selbst, ab wann
sie keine Bezüge mehr zu zahlen hat (bzw. zahlt nur noch
anteilig aus)?
Aus eigener Erfahrung (meine Frau ist Beamtin) kann ich sagen, dass wir automatisch einen Vordruck übersandt bekommen haben. Mit diesem haben wir die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantragt. Datum mussten wir keines angeben.
Keine Sorge, die Bezügestelle merkt auch, dass sie nichts mehr zahlen muss (leider…). Unter der genannten Konstellation würden die Bezüge nur für die Dauer des Mutterschutzes gezahlt. Ab dem Beginn der Elternzeit stehen die Bezüge nicht mehr zu. Das steht dann auch so im Bewilligungsschreiben über die Elternzeit. Wenn es sich um Teilmonate handelt, werden die Bezüge entsprechend anteilig berechnung und ausbezahlt.
Wenn dieser Beamte bis zum 4.2.2012 in Elternzeit geht und
entsprechend Elterngeld erhalten möchte, dann wird die ggf.
verlängerte Mutterschutzfrist ganz normal mit dem Anspruch auf
12 Monate Elterngeldbezug verrechnet, oder?! (Es wären also 11
Monate „verbraucht“?!)
Wieso 11 Monate? Für den Zeitraum der Mutterschutzfrist gibt es kein Elterngeld. Dieser Zeitraum gilt als verbrauchter Zeitraum.
Sollte man in den Antrag auf Elternzeit gleich mit
hineinschreiben, dass man im Anschluss beabsichtigt, aus
privaten Gründen Teilzeit (ohne konkrete Angabe, wieviel) zu
arbeiten?
Nur, wenn man das wirklich und 100%-ig vorhat! Ansonsten würde ich hierzu gar nichts schreiben. Evtl. möchte man ja die Elternzeit auch noch verlängern.
Noch ein Tipp: Falls privat krankenversichert, gibt es oftmals von der Bezügestellte einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträge. Dieser muss aber bei der Bezügestelle beantragt werden.
Grüße
Florian