Wann beginnt Ruhestörung

Hallo,
Ich wohne in einer Mietwohnung und schräg unter mir wohnen zwei Mieter ( Nachbarn ) die fast täglich egal was für ein Wetter, auf dem Balkon ein Trinkgelage veranstalten. Dabei sind sie so laut dass man kein Fenster öffnen und erst Recht nicht sich auf dem Balkon aufhalten kann, ohne dem lauten Trinkgelage ausgesetzt zu sein. Ich habe sie auch schon gebeten etwas leiser zu sein,oder in ihre Wohnung zu gehen und als Antwort kam nur, mach doch deine Fenster zu wir dürfen bis 22 Uhr so laut sein wie wir wollen. Die anderen Nachbarn sind von denen schon eingeschüchtert, weil sie auch ziemlich aggressiv sind und wenn man was sagt, extra noch lauter werden.
Das Trinkgelage beginnt immer um 16.30 und geht bis 22 Uhr manchmal auch länger.
Nun meine Frage…muss ich das dulden, oder kann man dieses ständige Trinkgelage unterbinden ?

Hallo,
FAQ 1129 ist eindeutig.

Ohne auf das Posting einzugehen gibt es immer mehrere Möglichkeiten:
generell wäre der Vermieter zu informieren denn dieser muss sich um Ruhestörung der Nachbarn kümmern, weil der Mieter das Recht der Mietminderung hat. Ruhezeiten sind bundeseinheitlich nicht geregelt, aber jede Stadt hat eine eigene städtische Verordnung; i.d.R. sind die Ruhezeiten 6 - 22 h und die Mittagszeit (örtlich unterschiedlich) zwischen 12 - 14 oder 12.30 bis 14.30.

Jeder Mieter hat sich so zu verhalten, dass andere Mitbewohner nicht unnötig gestört werden, Trinkgelage auf dem Balkon ist Ruhestörung, wenn man gezwungen ist, die eigenen Fenster zu schließen, um der Störung zu entgehen.
Oftmals hilft auch ein Anruf bei der Polizei, die i.d.R. auch vorbei kommen, wenn der Polizei das Problem am Telefon richtig erklärt wird.

si