Wann Behindertenparkplätze

Hallo,
mich interessiert ab wann man in einem Betrieb, Behindertenparkplätze zur Verfügung stellen muss. Ist es Mitarbeiter (Anzahl) abhängig?
Kann man es vieleicht irgendwo nachschlagen?

Gruß
Carsten

Der AG muss überhaupt nicht für Parkplätze sorgen,er kann dieses (sofern das Grundstück eine entsprechende Größe aufweist),freiwillig tun.
Wer über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG verfügt,kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt einen
Sonderausweis
beantragen.
Erst mit diesem SONDERAUSWEIS darf man überhaupt einen „Behindertenparkplatz“ nutzen.

Außerdem kann man mit diesem Sonderausweis beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes in der
Umgebung der Arbeitsstelle stellen.Sofern dieses machbar ist,wird die Stadt dort eine Parkfläche einrichten.

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß
Carsten

Hoi.

ein „muß“ ist nicht zu finden.
Aber…
Das Anlegen von Stellplätzen ist mal wieder förderal geregelt: also in jedem Land anders…

http://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0…

und z.B.

§48 i.V.m. §52 Bauverodnung HH
http://www.hamburg.de/contentblob/2251392/data/hambu….pdf)

Persönliches Beispiel:
Als Ausfluß dieser Vorschriften hat mein AG (anhand der Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten) im Parkhaus eine entsprechende Anzahl von Behindertenparkplätzen eingerichtet. Überhaupt haben „unsere“ Schwb. vorrang bei der Parkplatzauswahl(per Dienstvereinbarung) im Parkhaus - sollte es mal eng werden.
Für Besucher haben wir noch weitere Behindertenparkplätze.

Man könnte argumentieren das ein AG, wenn Mitarbeiterparkplätze bereits vorhanden sind, Schwerbehinderte bei der Auswahl eines Parkplatzes im Rahmen der Sozialauswahl, im Sinne des §81 SGB IX, besonders berücksichtigen sollten.

Ciao
Garrett