Guten Tag,
unter welchen Vorraussetzungen kann beim nicht mutwilligen Überfahren einer roten Ampel das Verfahren eingestellt bzw. auf Fahrverbot und Punkte verzichtet werden?
Guten Tag,
unter welchen Vorraussetzungen kann beim nicht mutwilligen
Überfahren einer roten Ampel das Verfahren eingestellt bzw.
auf Fahrverbot und Punkte verzichtet werden?
Guten Tag Karl-Heinz
Also das hängt von ganz vielen faktoren ab
wie wurde der Verstoß gemessen Polizeibeamter oder Kamera
länger als eine sekunde oder kürzer
mit Gefährdung und oder Sachbeschädigung.
Auf begründung kann ein Fahrverbot auch gegen Bezahlung
ausgeglichen werden.
Den Bussgeldkatalog brauch ich ja dann nicht zu zitieren wenn du weist das du ein Fahrverbot bekommst,
was bei Rotlichtverstoß nicht sein muss kürzer als 1 sec Rot ohne Gefährdung und Sachbeschädigung kostet nur geld und Punkte kein Fahrverbot.
Gegen eine Kamera die ein Bild gemacht hat, macht man nicht viel.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen, mehr kann hier wohl nur ein Rechtsanwalt.
MFG
Guten Tag,
unter welchen Vorraussetzungen kann beim nicht mutwilligen
Überfahren einer roten Ampel das Verfahren eingestellt bzw.
auf Fahrverbot und Punkte verzichtet werden?
Hallo Karl-Heinz,
das Thema fällt schwer in die Verkehrsrechtliche Kategorie. Mein Themenschwerpunkt ist die Steuerungs- uns Ausrüstungsseite der Ampeln. Tut mir Leid da nicht helfen zu können. Gruß.