Wann bekomme ich den MRT-Bericht?

Hallihallo :smile:

Also wie schon in meinem letzten Beitrag geschrieben, war ich gestern beim MRT. Jetzt habe ich aber mal eine frage bezüglich des MRT berichtes.
Habe gestern nur eine CD in die Hände gedrückt bekommen. Hatte kein Gespräch mit dem Radiologen oder so… Habe auch keinen Bericht bekommen, was ja eigentlich üblich ist.

Nun meine Frage, bekommt nur mein Arzt den jetzt per Post zugeschickt, oder bekomme ich den erstmal zugeschickt? Oder bekommen wir ( Mein Arzt und ich) gar keinen ?..:s

Danke schonmal für eure antworten.

Lg Jenny

In der Regel wird der Bericht an den Überweisenden Arzt versandt.

Gruß

Also wie schon in meinem letzten Beitrag geschrieben, war ich
gestern beim MRT. Jetzt habe ich aber mal eine frage bezüglich
des MRT berichtes.
Habe gestern nur eine CD in die Hände gedrückt bekommen. Hatte
kein Gespräch mit dem Radiologen oder so… Habe auch keinen
Bericht bekommen, was ja eigentlich üblich ist.

Den Bericht kriegt der überweisende Arzt. Nur wenn der Radiologe zu dem Schluß käme, daß Sie den Bericht auch verstehen und richtig interpretieren könnten, also Ärztin sind, bekämen Sie auch einen.

Und ein bißchen Geduld braucht man schon…

Den Bericht kriegt ->üblicherweise

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Dieses Recht geht sogar soweit, dass man das Einverständnis
verweigern kann, dass der überweisende Arzt den Befundbericht
direkt zugesendet bekommt.

Ob es allerdings sinnvoll ist, sich diesen Befundbericht
selber einzuverleiben, ohne oder mit Hilfe eines
Internetforums, sollte man sich gut überlegen! Aber auch das
liegt letztlich in der Eigenverantwortung des Patienten, um
dessen Psyche und Körper es geht.

Dem stimme ich gerne zu. Es hat jeder das Recht, sich selbst Schaden zuzufügen und die Behandlung abzubrechen (ohne Diagnostik keine Behandlung).

Dem stimme ich gerne zu. Es hat jeder das Recht, sich selbst
Schaden zuzufügen und die Behandlung abzubrechen (ohne
Diagnostik keine Behandlung).

Wo genau war in meinem Text davon die Rede, die Behandlung abzubrechen?

Und in welchem Zusammenhang ist die Bemerkung zu sehen, sich Schaden zuzufügen, wenn es nur darum geht, dass der Patient sein Recht wahrnimmt, den Befundbericht direkt einzusehen? Ein Recht, dass du ihm übrigens abgesprochen hast.

Abgesehen davon, dass es prinzipiell verständlich ist, wenn ein besorgter Patient eine solcher Untersuchung machen lässt und dann 2, 3, 4 Wochen warten soll, bis er ein Ergebnis bekommt. Das kann auch anders gehandhabt werden, was gute Mediziner, denen bewusst ist, dass am möglicherweise kaputten Körperteil noch etwas dran hängt, übrigens tun.

Last not least: Es gibt übrigens noch einen anderen Grund, sich den Befundbericht direkt aushändigen zu lassen. Oftmals sind mehrere Ärzte an der Behandlung beteiligt. So ist es z.B. für den Hausarzt vielleicht auch interessant, was da rausgekommen ist. Oder für einen Schmerztherapeuten, oder einen Physiotherapeuten, oder…

Aber jemand, der ein so deutliches Problem damit hat, dass der Patient zu informiert sein könnte, oder dessen Bild vom Patienten anderweitig deutlich negativ geprägt ist, kommt natürlich nicht auf solche Ideen. Wobei wirklich schon auffällig ist, dass die Vorstellung, der Patient könnte den Befundbericht lesen, so viel Schreck und Ablehnung erzeugt, dass die Möglichkeit, dass das Aushändigen auch dem Kollegennutzen dienen könnte, völlig aus dem Focus gerät.

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JaninaG… Dieser Ärztehaß ist schon pathologisch.

Im übrigen: Wie wär’s, wenn Sie Sich mein Posting mal genau durchlesen?

Ich habe keinen Ärztehass, allerdings eine Abneigung gegen Menschen, die der Meinung sind, die eigene Berufsgruppe sei über jede Kritik erhaben und unfehlbar - und dann auch noch in Internetforen irgendwelchen Stuss (=sachlich falsche Informationen) zu verbreiten. Besonders gewürzt, wenn der eigene Beißreflex so groß ist, dass nur kritisch negative Passagen wahrgenommen, kritisch positive über die gleiche Berufsgruppe aber ignoriert werden. Wie nennt man das? Selektive Wahrnehmung?

Ich habe mir die Beiträge durchgelesen, sehr genau sogar:

Nur wenn der Radiologe zu dem Schluß käme, daß Sie den Bericht auch verstehen und richtig interpretieren könnten, also Ärztin sind, bekämen Sie auch einen.

Diese Behauptung ist sachlich falsch.

Es hat jeder das Recht, sich selbst Schaden zuzufügen und die Behandlung abzubrechen

Diese Aussage ist entweder völlig sinn- weil zusammenhanglos und damit unqualifiziert. Oder sie ist Ausdruck dafür, dass da jemand im Umstand, dass ein Patient seinen Befundbericht anfordert, einen Behandlungsabbruch sieht.

Vielleicht solltest du dich schlicht und ergreifend einmal mit der Rechtslage auseinandersetzen, bevor du hier „diagnostisch“ tätig wird, weil dir die Sachargumente fehlen.

Es ist formal nicht nur so, dass der Patient das Recht hat,

  • den Bericht selbst ausgehändigt zu bekommen und
  • zu untersagen, dass der Bericht direkt an den überweisenden Arzt geht.

Es ist sogar umgekehrt: Der Radiologe, der den Bericht ohne Erlaubnis des Patienten herausgibt, handelt falsch und verstößt gegen Gesetz. Erforderlich ist ausdrücklich die schriftliche! Einverständniserklärung des Patienten! Der Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit oder möglicherweise sogar Straftat.

Siehe u.a. hier (1b):
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Und dann noch eine Information der Ärztekammer dazu:
http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2009/BAB_0109…

Es ist im Gesetz übrigens kein Ausnahmetatbestand für Rheumatologen vorgesehen.

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Es hat jeder das Recht, sich selbst Schaden zuzufügen und die Behandlung abzubrechen

Diese Aussage ist entweder völlig sinn- weil zusammenhanglos
und damit unqualifiziert. Oder sie ist Ausdruck dafür, dass da
jemand im Umstand, dass ein Patient seinen Befundbericht
anfordert, einen Behandlungsabbruch sieht.

Nur ein Bruchteil der Untersuchubgsergebnisse, die dem Patienten mitgegeben werden, kommt beim Hausarzt an. So ist leider die Erfahrung, und die ist nun einmal für die an der „Front“ tätigen Ärzte anders als für jene Leute, die sich am Schreibtisch den Hintern platt sitzen.

Und ein Befund, der nicht beim Hausarzt ankommt, hat ,keine therapeutischen Konsequenzen, was also Behandlungsabbruch bedeutet.

Außerdem gibt es da ein höchstrichterliches Urteil, nachdem man einem Patienten, der mit einer Überweisung losmarschiert, unterstellen darf, daß er mit der Befundübermittlung einverstanden ist.

Vielleicht solltest du dich schlicht und ergreifend einmal mit
der Rechtslage auseinandersetzen, bevor du hier „diagnostisch“
tätig wird, weil dir die Sachargumente fehlen.

Es ist formal nicht nur so, dass der Patient das Recht hat,

  • den Bericht selbst ausgehändigt zu bekommen und
  • zu untersagen, dass der Bericht direkt an den überweisenden
    Arzt geht.

Es ist sogar umgekehrt: Der Radiologe, der den Bericht ohne
Erlaubnis des Patienten
herausgibt, handelt falsch und
verstößt gegen Gesetz. Erforderlich ist ausdrücklich die
schriftliche! Einverständniserklärung des Patienten! Der
Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit oder möglicherweise
sogar Straftat.

Ein Glück, daß praktisch niemand darauf besteht, sonst könnten wir alle Überweisungspraxen dicht machen. Wir ersticken ohenhin in Papier.

Jaja, das Schreibtischwissen! Da schicke ich also in Ihrem Sinne etwa eine Patientin mit dem Befund los „Fortgeschrittenes Mammakarzinom mit Metastasen, inoperabel.“
Ein Glück, daß wir Ärzte anders gestrickt sind!

Siehe u.a. hier (1b):
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Und dann noch eine Information der Ärztekammer dazu:
http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2009/BAB_0109…

Da haben Sie wohl einen kleinen Absatz übersehen:
Nicht erforderlich ist es, für jede einzelne Befunderhebung
oder -übermittlung eine Einwilligung
des Patienten einzufordern. Denn eine
Widerrufsmöglichkeit hätte keinen praktischen
Anwendungsbereich, wenn vor jeder Übermittlung
der Versicherte erneut gefragt würde und
damit seine Entscheidung immer neu treffen
müsste.

Und da wir gerade von Rheumatologen sprechen: Da kommt einer vom Rheumatologen, hat seine Rechte gelesen und keinen Bericht erlaubt. Jetzt sagt er zu seinem Hausarzt:
„Der Rheumatologe hat gesagt ich soll ein Mittel - sagen wir Influximab - kriegen.“
Der Hausarzt: „Nöööö!“
Denn 1. würde das Zeug auf sein Arzneimittelbudget wie eine Atombombe wirken,
2. Darf er das gar nicht verschreiben, höchsten mit Rückendeckung durch den Rheumatologen.

Womit der ganze so schöne Datenschutz auf dem Papier steht - wie gesagt, von Leuten erfunden, die sich den Hintern plattdrücken

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Wenn du einfach mal lesen würdest, dann hättest du dir diesen ganzen herablassenden, arroganten sermon sparen können.

Du hast behauptet, der Patient dürfte den Befundbericht nur bekommen, wenn er Arzt ist. Das war falsch. Da ist nichts dran zu rütteln.

Ob es sinnvoll ist, dass der Patient in jeder Situation den Bericht unkommentiert ausgehändigt bekommt, steht auf einem anderen Blatt, das habe ich in meiner ersten Antwort geschrieben (aber du liest ja nur das, was dir in den Kram passt). Anstatt dem Patienten wegen weniger Ausnahmesituationen das Recht auf Selbstbestimmung aber völlig abzusprechen, was du tust, könnte man ja auch anders mit diesem Problem umgehen und beidem gerecht werden. Das setzt aber voraus, dass man als Arzt in seinem Gegenüber nicht nur einen dummen, unmündigen Patienten sieht, der nicht in der Lage ist, auch nur minimale Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen und nervt, sobald er ungefragt den Mund aufmacht.

Dein Karzinombeispiel ist übrigens armselig! Kein nur ansatzweise verantwortungsvoller Arzt würde in so einer Konstellation den Patienten uninformiert mit CD nach Hause schicken und wochen- oder nur tagelang auf Aufklärung warten lassen, bis er wieder Termin bei seinem Arzt hat. Das würde anders gelöst und das weisst du ganz genau und brauchst keinen für dumm verkaufen zu versuchen. Das hat daher mit der hier gestellten Frage des Aushändigens des Befundberichtes gar nichts zu tun. Erst recht nicht, wenn Patienten sich die CD dann zu Hause auf „dem Compi“ angucken und Einzelbilder zum Befunden in die Kaffeekranzrunde WWW stellen.

P.S.: Nur, weil man Arzt ist, und „an der Front ist“ (hier hängt in der Regel noch ein „ständig Menschenleben rettet“ im Raum) muss man sich trotzdem an Gesetze halten. Ob man Bock darauf hat oder nicht. Völlig egal, ob und wie viel Papier das verursacht. Andere Menschen müssen das auch tun - oder mit den Konsequenzen leben.

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