Hallo,
Ich bin im Mai 2012 aus meiner Wohnung ausgezogen und der Vermieter hat von meiner Kaution 250 Euro Sicherheitseinbehalt für die Betriebskosten 2012 einbehalten. Nun kam die Betriebskostenabrechnung 2012 und es wurde mir ein Guthaben ausgezahlt. Der Sicherheitseinbehalt wurde aber nicht zurückgezahlt. Ich habe den Vermieter schriftlich um Rückzahlung gebeten und eine Frist gesetzt, darauf hat er nicht reagiert.
Nun meine Fragen: Wie lange darf er den Sicherheitseinbehalt behalten? Falls mir das Geld jetzt zusteht, mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich argumentieren? Was könnte ich ihm schreiben, um ihn dazu zu bewegen das Geld auszuzahlen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Christine