Wann bekomme ich nach Auszug den Sicherheitseinbehalt zurück?

Hallo,

Ich bin im Mai 2012 aus meiner Wohnung ausgezogen und der Vermieter hat von meiner Kaution 250 Euro Sicherheitseinbehalt für die  Betriebskosten 2012 einbehalten. Nun kam die Betriebskostenabrechnung 2012 und es wurde mir ein Guthaben ausgezahlt. Der Sicherheitseinbehalt wurde aber nicht zurückgezahlt. Ich habe den Vermieter schriftlich um Rückzahlung gebeten und eine Frist gesetzt, darauf hat er nicht reagiert.
Nun meine Fragen: Wie lange darf er den Sicherheitseinbehalt behalten?  Falls mir das Geld jetzt zusteht, mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich argumentieren?  Was könnte ich ihm schreiben, um ihn dazu zu bewegen das Geld auszuzahlen?

Vielen Dank für die Hilfe,
Christine

Was hattest du gleich mit Ja Bestätigt?
jo diesen Text.

_Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…_

Gerne übersetzt ich den Text für dich, dazu darfst du aber nicht in der Ichform schreiben oder so.

Hier ist alles nachzulesen: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=425

Mehr als im Lexikon steht, gibt es dazu nicht zu sagen.

Moin drohe mit dem RA + Kosten, wenn er dann nicht reagiert bleibt nur noch der Gang zum RA.

Gruß connection

Bis zur Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter einen Teil der Kaution behalten. In Ihrem Fall ist es ja schon so weit. Aber mir scheint da nur ein Mißverständniß zu sein. Das Guthaben wurde ja ausbezahlt. Vielleicht ist er ja im Urlaub der Vermieter. Sie können jederzeit zum Anwalt gehen, die Kosten würde der Vermieter tragen. Nur es ist zu offensichtlich, daß Sie Recht bekommen. Probieren Sie doch noch mal mit einem Brief. Vielleicht kam der nicht an.