Hallo mal eine Frage… mein Mann war bis zum 31.08 Student und gehört nun seit 1.9 zur Bedarfsgemeinschaft mit Recht auf Leistung ( hatte er vorher als Student ja nicht)zusätzlich hat er ein Nebenjob bei dem er knapp 200€ verdient. Er arbeitet vom 1 zum 1 und bekommt im Folgemonat am 27 sein Lohn und Abrechnung. Beispiel Lohn Juli hat er am 27.8 mit Abrechnung bekommen. Diese habe ich dem Amt gegeben. Nun meinten diese er bekommt seine Leisung für September erst wenn die Abrechnung 08 vorliegt. Diese bekommt er aber erst am 27.9 heißt das er sein Geld für September erst im Oktober von der Arge ausgezahlt bekommt. Ist das richtig?
Hallo,
ja, das ist richtig, bzw. du hast es richtig verstanden.
Das Gehalt für August wird dann auf die Leistung von September angerechnet (Stichwort Zuflussprinzip)
Der Rest ist Haarspalterei des Amtes. Wenn er eine Abrechnung hat (besser sind mehrere) kann man sehen was er in etwa verdienen wird. Daraus kann man vorab berechnen, wie hoch der Leistungszuschlag sein würde.
Widerspruch einlegen.
Gruß, DC
Danke er verdient immmer um die 200€ plus minus 10€ als Einkommmen haben sie trotzdem erstmal 400€ veranschlagt…na ja dann heißt es wohl warten…
Hallo Mejnuna,
Nein, das ist so nicht richtig. Wenn der Lohnschein vorliegt, muss dieser sofort bei der Arge eingereicht werden. Die Arge muss vorher einen ca. Lohn anrechnen, z.B. Lohn September: 165,-€, die Arge berechnet vorläufig 200€. Der Ausgleich findet dann in der Neuberechnung für den Monat September statt. Bitte auf der Arge darauf dringen, dass sofort eine Neuberechnung stattfindet, damit eine Nachzahlung erfolgen kann. Egal wann das Geld überwiesen wird. Es wird immer in dem Monat angerechnet, wann dieses Geld zur Verfügung stand. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
L.G.
Hallo mejnuna,
Dein Mann sollte sich eine Bescheinigung über Nebeneinkommen vom Service Center holen und vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Daraus geht dann hervor
dass er jeden Monat das gleiche Einkommen hat. Das Jobcenter muß das akzeptieren.
Gruß
Wuddel
Leistung ( hatte er vorher als Student ja nicht)zusätzlich hat
er ein Nebenjob bei dem er knapp 200€ verdient. Er arbeitet
vom 1 zum 1 und bekommt im Folgemonat am 27 sein Lohn und
Abrechnung. Beispiel Lohn Juli hat er am 27.8 mit Abrechnung
bekommen. Diese habe ich dem Amt gegeben. Nun meinten diese er
bekommt seine Leisung für September erst wenn die Abrechnung
08 vorliegt. Diese bekommt er aber erst am 27.9 heißt das er
sein Geld für September erst im Oktober von der Arge
ausgezahlt bekommt. Ist das richtig?
nein eigentlich nicht. wenn er jeden monat in etwa das gleiche gehalt bekommt, kann das die arge bei ihren berechnungen berücksichtigen und wenn er dann eben mehr hat muss er was zurück zahlen, aber er muss monatlich seine leistungen erhalten würde ich sagen.
Ich würde nicht warten, sondern nen Aufstand machen und Widerspruch einlegen. Wenn klar ist, dass er 200 Euro verdient und manchmal 10 Euro mehr, dann kann das mit 210 Euro vorab berechnet werden. Die Abrechnung wird dann eingereicht und die paar Euro die euch dann noch nachgezahlt werden müssen, die machens dann ja nicht fett.
Ihr werdet sonst jeden Monat das Gerenne haben mit der Abrechnung und jeden Monat auf die Ergänzende Alg2 Zahlung warten müssen.
Gruß, DC
Danke euch, werde nächste Woche mal mit denen reden wie wir ds regeln können. Er kann ja nicht bis Oktuber warten bis es berechnet undausgezahlt wird. Vor allem ist das Geld ja zum Leben im September gedacht und nicht für Oktober.
Soweit ich das weiß, ist es so richtig, jedenfalls aus Sicht des Jobcenters. LG Conny