Wann bekommt man bei einer Kündigung eine

… Abfindung?
Hallo in die Runde, einer Bekannten von mir wurde vor einiger Zeit gekündigt und sie erhielt draufhin eine Abfindung. Ich weiss aber, dass diese oftmals nicht gezahlt wird. Wann bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung? Vielen Dank.

Hallo,
eine Abfindung wird in der Regel mit dem letzten Gehalt gezahlt und auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt. Die Abfindung wird schriftlich festgelegt. Sollte sie dennoch nicht gezahlt werden, dem alten Arbeitgeber schriftlich mit Terminsetzung auffordern, diese zu zahlen.
Sonnige Grüße aus Berlin

Ich kann leider nicht weiterhelfen.

Eine Abfindung ist eher die Ausnahme. Wenn eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde unter Einhaltung der Frist, gibt es in der Regel nichts. Nur wenn sich dann herausstellt, dass die Kündigung nicht rechtens war, die Aufrechthaltung der Anstellung aber nicht mehr zumutbar ist, geht es in die Verhandlung um eine Abfindung. Dafür kann man eigentlich überhaupt nichts hoch rechnen. Es gilt der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand.
Die abfindungsumme wird nach dem Gehalt und der Betriebszugehörigkeit berechnet. ob du ein Anrecht auf eine Abfindung hast solltest du mit deinem Anwalt klären .

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn Sie eine Abfindung erhielt, ist doch gut - oder?

wenn der AG Dich los werden will und Dich nicht mit ordentlicher Kündigung raus bekommt, gibt es meines wissens eien Abfindung

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich diese 1 Monat nach meiner letzten Lohnzahlung erhielt.

Dies kann sich verzögern, wenn z.B. eine gerichtliche Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Henry

Hallo anastasia.czenko

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie wird entweder in einem „Aufhebungsvertrag“ vereinbart, oder im Falle einer Kündigung bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage bezahlt.

Es liegt aber immer im Ermessen des Arbeitgebers ob er eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt.

Wenn bei einer Kündigungsschutzklage das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, kann das Gericht festlegen, dass das Arbeitverhältnis bei Zahlung einer Abfindung doch beendet wird, dann legt das Gericht die Höhe der Abfindung fest.

Es sollte aber vor der Einwilligung in die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlung einer Abfindung, sicher sein, das ein neues Arbeitverhältnis sicher ist.
Es besteht die Gefahr, dass man bei nachfolgender Arbeitslosigkeit weder Unterstützung erhält noch besteht dann Versicherungschutz bei der Sozialversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
du schreibst „Sie erhielt eine Abfindung“.
Na dann hat Sie die ja wohl bekommen.
Es ist wie immer, rechtssicher sind meist schriftliche Vereinbarungen.
mfg

Hallo anastasia.czenko,

ich kann mit Deiner Frage wenig anfangen. Deine Bekannte hat doch die Abfindung bekommen, wie Du schreibst. Dann hast du doch schon ein gutes Beispiel.
Wenn eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag o.ä. vereinbart ist, wird auch gezahlt, sonst kann man den Betrag einklagen. Wer sich allerdings auf „Versprechen“ verlässt, hat u.U. Pech gehabt, das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko in der realen Welt.
Grundsätzlich ist eine Kündigung eine einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, d.h. ein Vertrag wird aufgelöst. Warum soll es dafür eine Abfindung geben? Wenn Du gehen willst zahlst Du Deinem Arbeitgeber doch auch nichts, oder? Du kündigst und nach der Kündigungsfrist gehst Du einfach.
Mit der Abfindung will der Arbeitgeber häufig den Abgang beschleunigen, z.B. wenn Du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest. Manchmal sind auch in Tarifverträgen Klauseln enthalten, ob und wann eine Abfindung zu zahlen ist.
Auf jeden Fall ist eine Abfindung niemals ein Geschenk eines Arbeitgebers, sondern er zahlt natürlich nur, wenn er davon auch selbst Vorteile hat.
Ein paar gute Beispiele findest Du hier: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…

Gruß Fredo

… Abfindung?
Hallo in die Runde, einer Bekannten von mir wurde vor einiger
Zeit gekündigt und sie erhielt draufhin eine Abfindung. Ich
weiss aber, dass diese oftmals nicht gezahlt wird. Wann
bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung? Vielen Dank.

Hallo,

m.M.n. bekommt man nur dann eine Abfindung, wenn man lange in einem Unternehmen beschäftigt ist.
MfG

Hallo,

früher gab es keine Regelung, wann eine Abfindung zu zahlen ist. Das ist heute noch in den meisten Fällen eine Absprache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Es gibt noch eine Regelung im Gesetz, die nun ein wenig das ganze regelt. Es muss zunächst ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestehen. Die Kündigung muss betriebsbedingt erfolgen. Im Kündiungsschreiben bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an eine Abfindung zu zahlen, wenn dieser nicht gegen die Kündigung klagt.

Ich hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben.

Grundsätzlich hast Du kein Recht auf Abfindung bei einer Fristgerechten Kündigung, es sei denn es gebe Hinweise die dem widersprechen (zB.: nicht fristgerecht, Sozialauswahl, oder falschem Kündigungsgrund).
Sollte es etwas in der Richtung geben, brauche ich nähere Details.
LG Joachim

Hallo in die Runde, einer Bekannten von mir wurde vor einiger
Zeit gekündigt und sie erhielt draufhin eine Abfindung. Ich
weiss aber, dass diese oftmals nicht gezahlt wird. Wann
bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung? Vielen Dank.

Hallo,

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn es eine Abfi gibt, dann ist es immer eine tarifliche Regelung oder eine einzelvertragliche Vereinbarung z.B. im Arbeitsvertrag oder eine gerichtliche Einigung/Entscheidung.

Wenn dann eine gezahlt wird, dann ist sie in der Regel mit der letzten Lohnabrechnung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Und wenn eine Abfi gezahlt wird, dann gibt es auch dafür Spielregeln. Pro gearbeitetes Jahr, ein halbes Monatsbrutto, als Mindestbetrag. Für Gewerkschaftsmitglieder handeln z.B. die Gewerkschaften höhere Beträge aus.

Nicht vergessen, die Lohnsteuer, die beträgt 20% und wird gleich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine A. zu bezahlen bzw. wenn noch Urlaub und sonstige Entgelte zu regeln sind. Dann handelt es sich allerdings nicht um eine Abfindung, sondern um einen Ausgleich der Ansprüche.

Evtl. stand die Kündigung auf „wackligen Beinen“ und man hat sich über eine Abfindung geeinigt. (Allerdings werden Abfindungen möglicherweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet über eine Sperre!)

Ansonsten werden Abfindungen z.B. aufgrund geltender betrieblichen oder tariflicher Regelungen bezahlt.

Gruß
as