Hallo,
ein Selbständiger muss im 2. Jahr seiner Selbständigkeit Gewerbesteuer- Vorauszahlungen leisten.
Wenn er nun Mitte des 2. Jahres die Selbständigkeit aufgibt und mit dem Einkommen unter dem Freibetrag bleibt (daher keine Gewerbesteuer zu zahlen), wann kann er dann die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern?
Vielen Dank.