Wann bekommt man Gewerbesteuer zurück

Hallo,

ein Selbständiger muss im 2. Jahr seiner Selbständigkeit Gewerbesteuer- Vorauszahlungen leisten.
Wenn er nun Mitte des 2. Jahres die Selbständigkeit aufgibt und mit dem Einkommen unter dem Freibetrag bleibt (daher keine Gewerbesteuer zu zahlen), wann kann er dann die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern?

Vielen Dank.

wenn er die Gewerebesteuererklärung des Jahres abgibt - ggf. kann er versuchen, bereits die VZ zurückzubekommen, wenn er eine Gewinnermittlung vorlegt - halte ich aber für unwahrscheinlich!
Aber: Versuch macht klug!

Kia

Hallo!

Ganz einfach: Beim Finanzamt beantragen einen Gewerbesteuermessbescheid für Zwecke der Vorauszahlungen 201? zu erlassen.

Das ist ein formloser Antrag, auf dem man kurz begründet warum man denkt dass keine Gewerbesteuer zu entrichten ist.

Gruß

derschwede77