Hallo, ein Bekannter und seine Lebensgefährtin haben einen kleinen Hof gekauft. Die Eignetümer wollten sich um einen Notar wegen der ganzen Sachen die zu Erledigen sind kümmern. Ein Anruf eine Woche später bei den
Eigentümern ob sich was tut brachte das Ergebniss das sie noch gar nichts
zwecks Notar Unternommen hatten. Meinem Bekannten läuft aber die Zeit weg
er muß aus seiner alten Mietwohnung raus und das „Neue“ Haus muß noch Renoviert werden. Wann könnte die Schlüsselübergabe sein damit er mit Renovierung Anfangen kann? Was ist wenn die Eigentümer aufeinmal Umschwenken und aufeinmal doch nicht mehr Verkaufen wollen ? können sie das überhaupt?
Gruß Bernd
Hallo Bernd,
Hallo, ein Bekannter und seine Lebensgefährtin haben einen
kleinen Hof gekauft.
Wie gekauft ??
Geld bezahlt und im Grundbuch eingetragen ??
Die Eignetümer wollten sich um einen
Notar wegen der ganzen Sachen die zu Erledigen sind kümmern.
Das wäre ja dann ein Bestandteil des Kaufvertrages!
Wann könnte die Schlüsselübergabe
sein damit er mit Renovierung Anfangen kann? Was ist wenn die
Eigentümer aufeinmal Umschwenken und aufeinmal doch nicht mehr
Verkaufen wollen ? können sie das überhaupt?
Was du da schreibst ist etwas wirr ?!?!
Ist die Hütte nun gekauft oder nicht ???
MfG Peter(TOO)
Hallo Peter,also als man sich über den Kaufpreis einig war „war die Hütte“ gekauft - Mündlich bisher-weil wie gesagtsonst noch nix passiert ist.
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Hallo,
bei Immobilien- & Grundstücksgeschäften sind sämtliche Absprachen und auch schriftliche Verträge hinsichtlich Eigentumsübergang ohne Notar nichts wert, das gilt auch für einen sogenannten „Vorvertrag“, der zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wird.
Wenn ihr das wirklich dingfest machen wollt, dann nur mit Notar.
Grüße
H.
Hallo Bernd,
Hallo Peter,also als man sich über den Kaufpreis einig war
„war die Hütte“ gekauft - Mündlich bisher-weil wie gesagtsonst
noch nix passiert ist.
„Gekauft“ ist die Hütte erst, wenn das Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Dabei spielt es keine Rolle ob schon bezahlt wurde oder nicht, diese Dinge werden normalerweise im Kaufvertrag geregelt.
Bis jetzt wurde, aus rechtlicher Sicht, nur über den möglichen Verkaufspreis geredet. Daraus ergeben sich noch keine rechtlichen Verpflichtungen.
Das ist so ähnlich wie bei Fahrzeugen: Wer die Fahrzeugpapiere hat ist auch der Eigentümer.
MfG Peter(TOO)
also,das verhalten des verkäufers ist nichts aussergewöhnliches für mich,die sehen das nicht so eng–würde dem potenziellen käufer aber raten,die sache mit notar etc. selbst in die hand zu nehmen,sonst dauerts!
Hallo Bernd,
Hallo Peter,also als man sich über den Kaufpreis einig war
„war die Hütte“ gekauft - Mündlich bisher-weil wie gesagtsonst
noch nix passiert ist.
Also irgendwie glaube ich das jetzt nicht ganz. Da „erwirbt“ jemand eine Immobilie, und hat nicht mal den Hauch einer Ahnung, bzw. versucht auch nicht ansatzweise im Vorfeld sich darüber zu informieren, wie dies in unserem Land so läuft? Ganz abgesehen davon, dass eigentlich jeder Eltern, Verwandte, Freunde, … hat, die schon mal einen Immobilienerwerb durchgezogen haben, und es eigentlich zum Allgemeinwissen gehören sollte, dass Immobilienerwerb in diesem unserem Lande ausschließlich über Notar/Grundbuchamt möglich ist.
Ohne notariellen Kaufvertrag die bisherige Bleibe zu kündigen ist einfach mehr als nur leichtfertig. Der „Verkäufer“ schuldet hier momentan noch rein gar nichts, und kann es sich immer noch vollkommen problemlos anderes überlegen. D.h. er kann z.B. die Notlage des Freundes ausnutzen, und jetzt angesichts der enger werdenden Zeit einfach mehr fordern, oder ihn auch ganz im Regen stehen lassen.
Daher ist jetzt einerseits zügiges, andererseits vorsichtiges Vorgehen gefragt, damit der Kauf dann doch noch zu den ursprünglichen Konditionen über die Bühne gehen kann. Also nachfragen, ob man dem Verkäufer „die Arbeit abnehmen soll, einen Notar zu suchen“, und dann ab dafür.
Wie sagte mein lieber alter Mitzivi immer: „Herr schmeiß Hirn!“
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
Hallo
früher konnte man noch per Handschlag kaufen, egal was, das gilt heute nicht mehr und man kann nur raten, ganz, ganz schnell mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, selbst einen Notar zu nehmen und den Kaufvertrag unter Dach und Fach zu bringen.
Schlüsselübergabe ist immer individuell vereinbar, manche machen es bei Unterzeichnung Notarvertrag, manche bei erfolgter Kaufpreiszahlung. Kommt ja auch darauf an, wie man sich zwecks Übergabe einigt, denn die Verkäufer müssen ja ausziehen.
Grundsätzlich kann Käufer und Verkäufer bis zum Notarvertrag immer abspringen.
Gruß
Hallo Wiz, eigentlich wollte ich mit der Frage wann bekommt man den Schlüssel nur Wissen ob man den Verkäufer schon vor der ganzen Notarielen Angelegenheiten um den Schlüssel bitten kann - sonst nix.
Wie das sonst so läuft mit Grundbucheintragung usw. wissen wir schon
und die alte Hütte wurde vom Vermieter gekündigt .
Mfg Bernd
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Hallo Bernd,
eigentlich wollte ich mit der Frage wann bekommt
man den Schlüssel nur Wissen ob man den Verkäufer schon vor
der ganzen Notarielen Angelegenheiten um den Schlüssel bitten
kann - sonst nix.
natürlich kann man biten. Wir durften knapp zwei Wochen vor dem ‚offiziellen‘ Termin ins Haus und rumwerkeln.
Fragen kostet nichts, eine Pflicht des Verkäufers gibt es aber auch nicht.
Gandalf
Hallo Bernd,
bitten kannst du um alles - ist nur die Frage ob der Besitzer ihn raus gibt. Rein rechtlich muss er das nicht.
Gruß
Na hoffentlich gibt er ihn auch nicht raus. Wer in einem Haus, welches ihm nicht gehört, Umbauten vornimmt, kann ganz schön auf die Nase fallen.
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Hallo Bernd,
Hallo Wiz, eigentlich wollte ich mit der Frage wann bekommt
man den Schlüssel nur Wissen ob man den Verkäufer schon vor
der ganzen Notarielen Angelegenheiten um den Schlüssel bitten
kann - sonst nix.
Warum hast Du diese Frage dann nicht auch so gestellte? Ich zitiere: ein Bekannter und seine Lebensgefährtin haben einen kleinen Hof gekauft … und dann folgt, dass es noch keinen Notartermin gegeben hat, also definitiv noch kein Kauf gegeben sein kann.
Wie das sonst so läuft mit Grundbucheintragung usw. wissen wir
schon
Daran zweifle ich ehrlich gesagt. Es bleibt insoweit zunächst bei meiner ursprünglichen Antwort. Um aber auch noch auf die weitere Frage einzugehen:
Wenn es klappt, die beiden kurzfristig vor einem Notar zusammenzubringen, um tatsächlich einen Kaufvertrag zu den verhandelten Konditionen zu schließen, sollte in den rein, dass der Käufer gegen entsprechende Vorauszahlung auf ein Notaranderkonto zu einem festen Datum in die Hütte rein darf, um folgende … Sanierungsmaßnahmen zu beginnen. Sollte der Vollzug des Vertrages aus vom Käufer zu vertretenden Gründen scheitern, darf der Verkäufer die Vorauszahlung behalten, weitere gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen/ wie folgt … abzuwickeln. Sollte der Vertrag aus durch den Verkäufer zu vertretenden Gründen scheitern, gibt es die Vorauszahlung zurück, … Damit sichern sich dann beide Seiten gegenseitig ab.
und die alte Hütte wurde vom Vermieter gekündigt .
Shit happens
Gruß vom Wiz