EU -Rente wurde abgelehnt .Meine letzte Tätigkeit
darf ich aber nur unter 3 Stunden ausüben (lt.Rentenversicherungsträger), aber ansonsten leichte bis mittelschwere Arbeiten mit mindestens 6 Stunden.
Muss mir eine Teilhabe oder Wiedereingliederung ins Berufsleben vom Rentenversicherungsträger bewilligt werden ?
Oder welche Möglichkeiten habe ich noch außer Widerspruch ?
Hallo,
leider weiß ich das auch nicht, da ich nie in dieser
Situation war. Ich hoffe nun für Sie, dass sich da jemand meldet der sich da auskennt.
LG und alles Gute,
Kathra
Hallo Sternchen,
JA, die Bfa muss Dir unter diesen Umständen erstmal eine REHA (mind. 4 - 6 Wochen + Verlängerung) genehmigen, damit Deine „Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann“.
Erst danach wird die Bfa Dich stundenweise aufstockend wieder ins Arbeitsleben einführen.
Erkundige Dich mal bei der Bfa …
Ich weiß diesen Fakt von einem betroffenen Bekannten .
Grüße vom Rhein
Petra