Wann benutzt man den Namensanhang 'zu' ?

Guten Tag,

manche Namen haben den Anhang „von Berlin“ ; andere haben „zu Berlin“ (als Beispiel).

Wann benutzt man den Namensanhang „von“ und wann „zu“ ?

Hat das eine vielleicht etwas mit der Geburtsstätte und das andere etwas mit dem aktuellen Wohnort zu tun ?

Vielen Dank im Voraus.

Moin,

Wann benutzt man den Namensanhang „von“ und wann „zu“ ?
Hat das eine vielleicht etwas mit der Geburtsstätte und das
andere etwas mit dem aktuellen Wohnort zu tun ?

So ungefähr, allerdings nicht mit dem aktuellen Wohnort, sondern mit der „Herrschergewalt“ über ein Gebiet zur Zeit der Verleihung des Adelstitels.

„Mit der Zeit blieben viele Namen erhalten, aber der Sitz der Familie änderte sich. So deutet das Adelspartikel „zu“ im Gegensatz zu „von“ an, dass die Familie zum Zeitpunkt der Namensverfestigung (also spätestens durch die Weimarer Reichsgesetzgebung) noch im Besitz der namensgebenden Stätte (meist die mittelalterliche Burg) war, wie zum Beispiel die Fürsten von und zu Liechtenstein. Darüber hinaus wurde „zu“ als Prädikat vor allem von standesherrlichen Fürsten geführt, die mit der Mediatisierung in den Jahren 1803/1806 nicht die fürstliche Würde, aber die hiermit verbundene hoheitliche Territorialgewalt verloren hatten; dadurch waren sie von jenen Fürsten zu unterscheiden, die auch nach 1815 weiterregierten und das Prädikat „von“ führen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Adelspr%C3%A4dikat

Irgendwann habe ich mich schon mal mit der Frage beschäftigt und bin damals auf eine „seriösere“ Quelle als wiki gestoßen; die finde ich nun nicht mehr.
Falls Du nun weiterforschen willst, ein Vorschlag zur Google-Suche:
http://www.google.de/search?as_q=&hl=de&num=10&btnG=…

Grüße
Pit

seriöse Quelle gefunden :wink:

Irgendwann habe ich mich schon mal mit der Frage beschäftigt
und bin damals auf eine „seriösere“ Quelle als wiki gestoßen;
die finde ich nun nicht mehr.

Hier ist ist eine: Stichwort „zu“ im Wörterbuchbuch der Grimm-Brüder.
Selbst dort ist die Stelle schwer zu finden, darum das gesamte Zitat.

„γ) zu nach einem fürsten- oder herrentitel bezeichnet ursprünglich den wohnsitz, dann noch lange das herrschaftsverhältnis, besonders bei ländernamen; der unterthänige ausdruck verlangte es: Peleus ain herr zů Pylo SCHAIDENREISZER Odyssea 47b; groszfürsten im Finsterstall …, und niderherren zu Nullibingen FISCHART geschichtklitt. 1 ndr.; dem allerdurchleuchtigsten, groszmechtigsten, unuberwindtlichsten fürsten und herrn, herrn Maximiliano dem andern, erwehlten römischen keyser, …, zu Hungern, Böhem, Dalmatien, Croatien … könig, ertzhertzog zu Osterreich, hertzog zu Burgund FRONSPERGER kriegsb. vorr. I a 2a. noch im 18. jh. heiszt es churfürst zu Sachsen, doch wird dieser gebrauch als fremdartig empfunden. HEYNATZ sagt, könig zu Böheim gehöre nicht zum guten gebrauch 2, 672 und CAMPE findet zu ungut in fällen wie der vormalige kurfürst zu Maynz 5, 881b. das von ihnen vorgezogene von ist heute auszer in höfischen kanzleiformeln allein üblich. dagegen unterscheidet man den herzog zu Sachsen als titelträger von dem regierenden herzog von Sachsen. vielfach in namen des älteren adels: Johann Jakob graf und edler herr von und zu Eltz, Alexander burggraf und graf zu Dohna-Schlobitten gräfl. taschenb. (1921) 288.“
http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbu…