B zerstört Gegenstand X von A. Zum Zeitpunkt der Zerstörung ist X 3.000 € wert. Jahre später (es besteht legitimer Anspruch auf Schadensersatz) fordert B 20.000€ (neuer Marktwert).
Darf er das?
Aufgrund welches Paragraphen/ welcher Entscheidung?
B zerstört Gegenstand X von A. Zum Zeitpunkt der Zerstörung ist X 3.000 € wert. Jahre später (es besteht legitimer Anspruch auf Schadensersatz) fordert B 20.000€ (neuer Marktwert).
Darf er das?
Aufgrund welches Paragraphen/ welcher Entscheidung?
Hy Stefan,
Schadensersatz wird immer nur auf den Zeitwert berechnet,
also in deim Beispiel 3000€ (20000 sind nicht rechtens).
Kann auch immer etwas höher sein, weil man seelischen Schaden auch mit „einberechnet“. Allerdings würde man Dies nur tun, wenns z.B. nen Erbstück war.
MfG
Matthias
Hallo!
Kann auch immer etwas höher sein, weil man seelischen Schaden
auch mit „einberechnet“. Allerdings würde man Dies nur tun,
wenns z.B. nen Erbstück war.
Wer tut das? Und wo ist da bitteschön der „im Gesetz geregelte Fall“, den § 253 Abs. 1 BGB für den Ersatz eines immateriellen Schadens voraussetzt?
Ok, kann aber so nicht stimmen.
Angenommen, es wird eine simple Steckkarte für den PC zerstört.
Marktwert zum Zeitpunkt der zerstörung: 20 Euro.
Zwei Wochen später ist das Ding nun 250 Euro wert,
was muss ersetzt werden?
Gruss
Hallo,
Schadensersatz wird immer nur auf den Zeitwert berechnet,
kann man so nicht stehen lassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Naturalrestitution
Kann auch immer etwas höher sein, weil man seelischen Schaden
auch mit „einberechnet“. Allerdings würde man Dies nur tun,
wenns z.B. nen Erbstück war.
Aha. Das erklär mal genauer und nenne die Quellen und Anspruchsgrundlagen für diesen Unsinn.
Gruß
S.J.
„Die Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB sowie der Geldersatz nach § 249 Abs. 2 S.1 finden bei materiellen wie bei immateriellen Schäden statt.“
Immaterieller Schaden ist es, weils nicht ersetzbar ist.
>
MfG
Matthias
„Die Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB sowie der
Geldersatz nach § 249 Abs. 2 S.1 finden bei materiellen wie
bei immateriellen Schäden statt.“
Immaterieller Schaden ist es, weils nicht ersetzbar ist.>
Und wo steht das was von seelischen Schäden bei Erbstücken?
Hy,
es muss doch nirgends genau stehn.
Davon könnte man es ableiten, wie der Richter nachher entscheidet ist
ne zweite Geschichte. Wie ich vorhin schon schrieb, vor Gericht ist alles Auslegungssache.
MfG
Matthias
Hallo,
es muss doch nirgends genau stehn.
Davon könnte man es ableiten, wie der Richter nachher
entscheidet ist
ne zweite Geschichte. Wie ich vorhin schon schrieb, vor
Gericht ist alles Auslegungssache.
ich empfehle mal, dass Du dich näher in die Prinzipien der Rechtswissenschaft einarbeitest.
Insbesondere die Unterschiede zwischen Legislative und Judikative sollten geläufig sein. So wie Du es darstellst, sind Gesetze nicht notwendig weil die Richter sowieso alles nach Gutdünken entscheiden.
Selbstverständlich kann ein Richter nur aufgrund von geltenden Gesetzes und Rechtsgrundlagen entscheiden.
Gesetze und Rechtsgrundlagen, die einen Schaden höher bewerten, weil das beschädigte Objekt ein Erbstück war und wegen eines daraus resultierenden Schadens ein seelischer Zusatzschaden entstanden ist, sind mir nicht bekannt.
So etwas gibt es vielleicht in schlechten US-Spielfilmen oder nachmittäglichen RTL-Gerichtsschows…
Gruß
S.J.
Hy Steve,
Mag sein das ich es nicht hundertprozentig weiß,
aber was ich 100%ig weiß ist wie es vor Gericht abläuft.
Immerhin stand ich schonmal da als Angeklagter und daher weiß ich des Gesetze bzw die Strafe die darin stehn nur eine Richtlinie ist und
wenn Du ein guten Anwalt hast, der es gut verkauft, dann könnte man etwas raushauen bei z.B. Erbstücken.
Meine Anklage hätte mir laut Gesetzbuch min. 3 Jahre eingebracht,
bekommen habe ich eine Bewährungsstrafe weil ich es gut „verkaufen“ konnte … Verstehst Du was ich damit meine?
MfG
Matthias
OT
die Schlagabtausche zwischen Matze und Steve Jobs find ich einfach köstlich 
Hy,
Kannst mitmachen 
Hallo,
Schadensersatz wird immer nur auf den Zeitwert berechnet,
kann man so nicht stehen lassen.
Hier muss ich allerdings man einhaken, denn die Antwort ist richtig.
Grundsätzlich wird bei einer Berechnung des Schadenersatzes der Zeitwert angesetzt, da der Geschädigte sonst einen Vorteil ziehen würde.
Eine Naturalrestitution ist letztlich nichts anderes, als die tatsächliche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Und das ist der damalige Zustand mit dem damaligen (Zeit-)Wert. Bei der Naturalrestitution findet natürlich keine Zeitwertberechnung statt, weil eine für die Frage der Höhe der zu zahlenden Summe notwendige Berechnung nicht stattfindet.
Dennoch führt letztlich auch die Naturalrestitution faktisch nur zur Wiederherstellung der Sache mit dem entsprechenden Zeitwert.
Oder anders: Zeitwertberechnung ist eben der Frage des finanziellen Ausgleichs iRd. §§ 249 ff BGB grundsätzlich inne. Dem kann der Einwand der Naturalrestitution nicht entgegen gehalten werden, weil dort eine Berechnung naturgemäß nicht stattfindet, faktisch (bzw wirtschaftlich) jedoch das selbe Ergebnis erzielt wird.
Gruß
Dea
Hallo,
Mag sein das ich es nicht hundertprozentig weiß,
aber was ich 100%ig weiß ist wie es vor Gericht abläuft.
Nein.
Immerhin stand ich schonmal da als Angeklagter und daher weiß
ich des Gesetze bzw die Strafe die darin stehn nur eine
Richtlinie ist und
Blödsinn.
Du verallgemeinerst das, was Du in einem einzigen Einzelfall verstanden zu haben glaubst. Und das ist offensichlich nicht sonderlich viel, weil Dir die Grundlagen eines Jurastudiums halt völlig fehlen.
Es muss natürlich nicht jeder Jura studieren, aber das mit dem Verallgmeinern ist gefährlich, wenn man sich in einem Expertenforum äußert und von den gegebenen Antworten viel Geld abhängen kann. Halte Dich doch bitte einfach zurück, Deine mti dem Brustton der Überzeugung geäßerten bloßen Vermutungen nutzen niemand etwas,ganz im Gegenteil. Lies erstmal ein paar Monate (besser: Jahre) still hier mit, und fang dann ganz klein an.
Gruß
loderunner (ianal)
Eine Naturalrestitution ist letztlich nichts anderes, als die
tatsächliche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Und das ist der damalige
Zustand mit dem damaligen (Zeit-)Wert.
„Zum Zeitpunkt des Schadenseintritts“ - Wo ist das festgelegt?
Was wenn man den Schaden zB. nur durch Neukauf ersetzen kann, dieser Neukauf aber eben einer Wertsteigerung unterliegt (zB. Gegenstände mit Sammlerwert)? Dann ist es tatsächlich irrelevant, dass der Zeitwerts-Schadensersatz dem „neuen“ Wert nicht gleichkommt?
Eine Naturalrestitution ist letztlich nichts anderes, als die
tatsächliche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Und das ist der damalige
Zustand mit dem damaligen (Zeit-)Wert.„Zum Zeitpunkt des Schadenseintritts“ - Wo ist das festgelegt?
Na, im Gesetz:
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Wenn mir eine Sache mit einem Neuwert von 1.000,00 EUR und einem Zeitwert von 500,00 EUR beschädigt oder zersört wird, ist der Zustand, der bestehen würde, wenn die Beschädigung/Zerstörung nicht eingetreten wäre, derjenige, dass ich eine Sache mit einem Zeitwert von 500,00 EUR hätte.
Was wenn man den Schaden zB. nur durch Neukauf ersetzen kann,
dieser Neukauf aber eben einer Wertsteigerung unterliegt (zB.
Gegenstände mit Sammlerwert)? Dann ist es tatsächlich
irrelevant, dass der Zeitwerts-Schadensersatz dem „neuen“ Wert
nicht gleichkommt?
Ja, weil der Geschädigte „wirtschaftlich“ so gestellt werden soll, wie er ohne das Schadensereignis stehen würde (Palandt-BGB § 249 Rdn. 2). Warum sollte er denn durch das Schadensereignis einen Vorteil erlangen? Eine solche Annahme ist dem Zivilrecht fremd.
Zudem greift hier der § 251 Abs. 2 BGB, der eine Unverhältnismäßigkeitsschranke erstellt, wenn die Reparatur in keinem Verhältnis mehr zum Zeitwert steht (klassische 130% Grenze bei PKWs).
Gruß
Dea