Wann besteht Anspruch auf Wandlung?

Hallo,

wenn man sich bereits zum wiederholten Male an Medion wendet, da seit dem 28.07.2010 ausschließlich Streifen auf dem Bildschirm des Laptops Medion Akoya MD 96380 zu sehen sind. Aus diesem Grunde wurde bereits 2x das Mainboard von Medion gewechselt. Allerdings ist nun zum 3.Mal das gleiche Problem mit dem Bildschirm aufgetreten. Besteht in dem Falle jetzt Anspruch auf Wandlung?

Hallo,

wenn man sich bereits zum wiederholten Male an Medion wendet,
da seit dem 28.07.2010 ausschließlich Streifen auf dem
Bildschirm des Laptops Medion Akoya MD 96380 zu sehen sind.
Aus diesem Grunde wurde bereits 2x das Mainboard von Medion
gewechselt. Allerdings ist nun zum 3.Mal das gleiche Problem
mit dem Bildschirm aufgetreten. Besteht in dem Falle jetzt
Anspruch auf Wandlung?

es fehlen entscheidende Infos:

Kaufdatum?
Ist Medion der Verkäufer?
Wann traten Mängel auf, wann wurde reklamiert?

Gruß

S.J.

es fehlen entscheidende Infos:

Kaufdatum?
Ist Medion der Verkäufer?
Wann traten Mängel auf, wann wurde reklamiert?

Gruß

S.J.

Der Laptop wurde bei ALDI am 22.11.2007 gekauft und es bestehen 3 Jahre Garantie darauf. Im Juli 2010 sind Mängel aufgetreten und diese wurden sofort reklamiert. Und nach 2 Reparaturen ist immer noch das gleiche Problem vorhanden, daher wurde er jetzt zum 3.Mal eingeschickt.

Gruß
N.N.

Der Laptop wurde am 22.11.2007 bei ALDI gekauft und hat 3 Jahre Garantie.

Hallo,

Der Laptop wurde bei ALDI am 22.11.2007 gekauft und es
bestehen 3 Jahre Garantie darauf. Im Juli 2010 sind Mängel
aufgetreten und diese wurden sofort reklamiert. Und nach 2
Reparaturen ist immer noch das gleiche Problem vorhanden,
daher wurde er jetzt zum 3.Mal eingeschickt.

es geht also um einen Garantieanspruch. Hier ist einzig und allein entscheidend, was im Garantievertrag geregelt ist.

Ein Anspruch auf Wandlung scheidet in Ermangelung eines mit dem Garanten bestehenden Kaufvertrags sowieso aus.

Gruß

S.J.