Wann besteht schneeräumpflicht

Ich habe zwei benachbarte Grundstücke. Auf dem einen steht das Haus, das benachbarte andere Grundstück ist als „Ackerland“ ausgewiesen. Beides liegt innerhalb eines „Mischgebietes“.
Das Hausgrundstück ist unmittelbar an der Straße. Es gibt keinen Gehweg. Man betritt somit von der Straße aus das Grundstück über den Zugangsweg (5 m) zur Haus-Außentreppe. Diesen Weg innerhalb meines Grundstückes räume ich. Nicht jedoch die Straße vor dem Haus. Entlang des benachbarten Ackerlandes verläuft auf einer Seite hin ein Gehweg (100 m). Dieses Ackerland ist öffentlich nicht zugänglich. Besteht denn da Räumpflicht?

Das kann Dir nur ein Blick in die Ortssatzung verraten. In unserer Gemeinde ist z.B. auch das Räumen der (halben) Straße den Anliegern auferlegt.