Wann bezahlt die Hausratversicherung?

Hallo,

ich hatte eine Bohrmaschine benutzt, die sowieso schon einmal runtergefallen war und nur noch auf Schlag bohrte und nicht mehr ganz rund lief. Manchmal sperrte sie. Als ich sie zurückgab, war sie, meiner Meinung nach, unverändert kaputt, oder ganz, wie mans nimmt. Nun geht sie wohl garnicht mehr. Ist ein schwammiger Fall. Der Eigentümer möchte, dass ich die bezahle, bzw. es der Versicherung melde. Was kann ich tun? Muß ich bezahlen, wenn die vorher schon beschädigt war?

Würde mich sehr über Hilfe freuen!
Gruß Christine

Hallo,

da du die Maschine ausgeliehen hast, zahlt dir das keine Versicherung, auch nicht die Haftpflicht, schon gar nicht die Hausrat.

Wenn derjenige, der dir die Maschine geliehen hat, weiter behauptet, sie sei vorher in Ordnung gewesen, hast du Pech. Dann lass es darauf ankommen, verklagt zu werden (mit Kündigung der Freundschaft) oder geh in den Baumarkt und kauf für 24,95 EUR ne neue Maschine.

Gruß
HaWeThie

Hallo Christine,

deine Hausrat sichert deine Gegenstände innerhalbb der Wohnung gegen folgende Gefahren ab:
Feuer, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch- Diebstahl und Vandalismus.
Weitere Leistungen können gegen einen Mehrbeitrag eingeschloßen werden. Aber die Beschädigung fremden Eigentums ist nicht darüber zu versichern.

Dafür ist die private Haftpflicht zuständig. Die leistet einen Schadenersatz an die Personen, die durch dich geschädigt worden sind. Leider sind auch in der haftpflicht einige Ausschlüße. Darunter fällt auch die Schäden, die du an geliehenen oder gemieteten Sachen anrichtest. Viele Versicherer bieten heute einen Ergänzungsbaustein für ihre private Haftpflicht an, indem solche Schäden mitversichert sind (begrenzt!!!) Ich würde dir empfehlen, das du zu deiner privaten Haftpflichtversicherung gehst und den Schaden dort meldest, so wie er passiert ist. Stelle eventuell einen Kulanzantrag, vielleicht beteiligt sich die Versicherung daran??

Weiterhin kann der Schaden nicht so groß sein, da ein Geschädigter einen Anspruch auf den Zeitwert (Wert zum heutigen Tage=Alter?,Zustand?,Schäden) hat und nicht mehr.

Bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin