Hallo liebe Experten!
Mein Vater, zu dem ich keinen Kontakt mehr hatte, ist verstorben. Seine zweite Ehefrau war schon vorher verstorben. Er hatte eine Eigentumswohnung. Steht diese erbrechtlich nur dem Sohn aus der Ehe mit der zweiten Frau zu, oder steht mir auch ein Teil zu? Danke für ihren Rat.
Hallo,
dem Sohn aus zweiter Ehe und Ihnen steht der Nachlass des Vaters zu gleichen Teilen zu. Sollte allerdings Testamentarisch festgehalten sein, dass der Sohn Ihres Vaters Alleinerbe ist, können Sie ihren Pflichtteil einklagen. Dieser beträgt 25% des Nachlasses.
Grüße
Caddy
Sie beerben den Vater mit dessen übrigen leiblichen Abkömmlingen zu gleichen Teilen, sofern keine anderslautende testamentarische Verfügung getroffen wurde, die den gesetzlichen Erbgang ändern würde.
Im schlimmsten Fall steht Dir als Kind deines Vaters der Pflichterbteil zu.Hättest eigentlich schon nach dem Tode deines Vaters was unternehmen sollen.