hallo forum,
angenommen jemand hat sich eines vergehens eindeutig strafbar gemacht (z.b. fährt alkoholisiert fahrrad und verursacht „deßhalb“ einen unfall) und die entziehung des führerscheins ist mehr als wahrscheinlich.
lohnt sich für diese person dann das einschalten eines anwalts oder ist dieser dann nur ein weiterer kostenfaktor?
der schaden wird ja von der haftpflicht auch nicht bezahlt und so könnt diese person die kosten quasi abwarten ?
was meint ihr? hat jemand erfahrung in solchen angelegenheiten ?
hallo lordcb,
ein rechtsanwalt kostet zwar
geld,kann aber helfen.
mfg
kunde3