ich würde gerne wissen, ab wann man einen Gewerbeschein beantragen muss? Wenn ein Student eine selbstständige Tätigkeit hat (diese fällt nicht unter Scheinselbstständigkeit) und dem Auftraggeber Rechnungen ausstellt, muss man dann ein Gewerbe beantragen? Wie ist es, wenn keine Regelmäßigkeit vorliegt, das heißt, wenn es auch mal Monate gibt, in denen man nicht arbeitet und keine Rechnung ausstellt? Was ist, wenn es sich nur um kleine Beträge, wie beispielsweise mal 70€ oder 50€ im Monat handelt?
ich würde gerne wissen, ab wann man einen Gewerbeschein
beantragen muss? Wenn ein Student eine selbstständige
Tätigkeit hat (diese fällt nicht unter
Scheinselbstständigkeit) und dem Auftraggeber Rechnungen
ausstellt, muss man dann ein Gewerbe beantragen?
Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?
Und wie kommst Du zu der Meinung, dass hier keine Scheinselbständigkeit vorliegt?
Wie ist es,
wenn keine Regelmäßigkeit vorliegt, das heißt, wenn es auch
mal Monate gibt, in denen man nicht arbeitet und keine
Rechnung ausstellt? Was ist, wenn es sich nur um kleine
Beträge, wie beispielsweise mal 70€ oder 50€ im Monat handelt?
Das hat mit der Ursprungsfrage überhaupt nichts zu tun.
ich würde gerne wissen, ab wann man einen Gewerbeschein beantragen muss?
sobald man mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird.
Scheinselbstständigkeit) und dem Auftraggeber Rechnungen ausstellt, muss man dann ein Gewerbe beantragen?
Man muß es anmelden. Beantragt werden müssen nur erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Wie ist es, wenn keine Regelmäßigkeit vorliegt, das heißt, wenn es auch mal Monate gibt, in denen man nicht arbeitet und keine Rechnung ausstellt?
Genauso.
Was ist, wenn es sich nur um kleine Beträge, wie beispielsweise mal 70€ oder 50€ im Monat handelt?
Dann ist man in einem Mini-Job besser aufgehoben. Mit einer selbständigen Tätigkeit übernimmt man Pflichten, für die sinnvollerweise ein bestimmtes Geschäftsvolumen vorhanden sein sollte.
Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?
Und wie kommst Du zu der Meinung, dass hier keine
Scheinselbständigkeit vorliegt?
weil das zwei Steuerberater bestätigt haben
es geht um eine Arbeit für eine Unternehmensberatung, für die man von zu Hause aus arbeitet, immer wenn etwas ansteht. Das heißt, es kann auch mal einen Monat lang nichts anstehen.
Wie ist es,
wenn keine Regelmäßigkeit vorliegt, das heißt, wenn es auch
mal Monate gibt, in denen man nicht arbeitet und keine
Rechnung ausstellt? Was ist, wenn es sich nur um kleine
Beträge, wie beispielsweise mal 70€ oder 50€ im Monat handelt?
Das hat mit der Ursprungsfrage überhaupt nichts zu tun.
das wusste ich nicht, genau deshalb frage ich auch. Hätte ja sein können, dass man unter den Bedingungen kein Gewerbe beantragen muss
Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?
Und wie kommst Du zu der Meinung, dass hier keine
Scheinselbständigkeit vorliegt?
weil das zwei Steuerberater bestätigt haben
es geht um eine Arbeit für eine Unternehmensberatung, für die
man von zu Hause aus arbeitet, immer wenn etwas ansteht.
Könnte es sich hier auch um eine freiberufliche Tätigkeit handeln ?
Allerdings sollte dann auch ein guter Steuerberater wissen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, bzw. dies nur beim Finanzamt gemeldet werden muss.
Dann möchte ich mal wissen, was die Damen und Herren unter
„Scheinselbständigkeit“ verstehen.
unterscheide Scheinselbständigkeit von Rentenversicherungspflicht als Selbständiger: Wer als Selbständiger RV-pflichtig ist, braucht nicht scheinselbständig zu sein. Der Unterschied macht sich u.a. schmerzhaft bemerkbar, wenn die dicke Rechnung vom SV-Träger kommt, die einen Scheinselbständigen nicht groß zu jucken braucht, während sie einem RV-pflichtigen Selbständigen das Kreuz brechen kann.