Wann buchen?

Hallo,

hab mal ne ganz dumme Frage:

Eine Firma erhält eine Rechnung mit Rechnungsdatum 06/02/07. Die Rechnung soll laut Vereinbarung mit dem Lieferanten binnen 30 Tagen bezahlt werden.
Wenn die Firma nun den Betrag am 01/03/07 überweist, muß dann die Rechnung am 06/02 oder am 01/03 gebucht werden?
Interessant ist das Datum in dem Sinne, daß bei Buchung 06/02 die Vorsteuer ja noch in den Monat Februar fällt.

Gruß
Sticky

Hallo,

hab mal ne ganz dumme Frage:

oh weia!

Wenn die Firma nun den Betrag am 01/03/07 überweist, muß dann
die Rechnung am 06/02 oder am 01/03 gebucht werden?

Nun ja, ohne Grundkenntniss des Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrechts bucht es sich nicht.

Zum einen hängt der Vorsteuerabzug in der UStVA nicht von der Buchung ab. Vorsteuerabzug ist möglich, wenn eine Rechnung vorliegt und (Leistung erbracht oder Leistung bezahlt)!

–> Hier tendenziell 02/07, weil Rng+Leistung. Auf den Zahlzeitpunkt kommt es nicht an.

Wenn man nun „wann buche ich“ gleichsetzt mit „wann ist Gewinn/Verlust realisiert“ gleichsetzt, dann ergibt sich des Rätsels Lösung aus der Gewinnermittlungsart. Bei einem Überschussrechner bucht man dann bei Zahlungsabfluss, bei einem Bilanzierer bei Leistungseingang (eine Verbindlichkeit) und bei Zahlung dann den Ausgleich der Verbindlichkeit.

Insoweit können sich diverse Konstellationen ergeben.

Mfg vom

showbee

Bei einem Überschussrechner bucht man dann bei Zahlungsabfluss

Hallo showbee,

Danke, genau das wollte ich wissen.

Gruß und *
Sticky