Wann bucht man Tankbelege?

Hallo, angenommen, wir haben einen Freiberufler, der Ingenieur ist. Ich mache bei ihm einen 4/3 Überschuss. Er reicht mir Tankbelege ein. Könnte ich diese als Betriebsausgaben geltend machen? Oder muss er unbedingt einen PKW im Anlagevermögen haben?

Danke.

Hi,

ich weiß jetzt nicht warum noch keiner geantwortet hat evtl. vertößt die Frage ja gegen die geltende FAQ. Deswegen nur mal so einen Denkanstoß sich die EStR H 4.7 „gemischt genutzte Wirtschaftsgüter“ anzuschauen.

Grüße

Wer ist ich ?

Ein Selbständiger bzw. Freiberufler kann Fahrtkosten geltend machen.
Nur muss er unterscheiden, ob er nach dem km-Satz die Kosten abrechnet, oder die tatsächlichen Kosten (Tankbelege, Abschreibung des Fahrzeuges bzw. Leasing-Gebühren,Reparaturkosten usw.)
Auch sollte er ein Fahrtenbuch haben.

Gruß Merger