in meinem garten sind einige Bäume langsam soweit das zeitliche zu segnen.
Um aber eventuellen ärger aus dem weg zu gehen wollte ich mich vorher informieren was dabei zu beachten ist (Art, Höhe, Stammdicke etc.).
Nun ist meine frage bei welchem amt ich mich informieren bzw. sogar das fällen beantragen muss.
wenn es eine sog. „baumschutzverordnung“ gibt, dann weiß die zuständige gemeinde das und hat die i.a. auch „vorrätig“. da ist genau beschrieben, wann und unter welchen umständen ein baum gefällt werden darf/kann. i.a. ist das garten- und friedhofsamt oder bauamt der richtige ansprechpartner.
in manchen gemeinden muß für jeden gefällten baum ein neuer gefplanzt werden.
ist ein baum sichtbar krank oder „gefährdet die umwelt“, dann gibt´s i.a. keine hürden, auch bei einer baumschutzverordnung. ausnahmen kann´s geben bei sog. naturdenkmälern (friedenseiche, hochzeitslinde oder sowas) oder bei großen, alten, schönen, seltenen bäumen - da kann dann eine erhaltung vor der fällung stehen (macht ja auch sinn).
gibt´s keine baumschutzverordnung (wie bei uns, leider), dann kann gefällt werden, was das zeug hält…