Wann darf der Vermieter die Wohnung des

… Mieters räumen? Ist dazu ein Titel und/oder ein Gerichtsvollzieher notwendig oder kann der Vermieter das in Eigenregie machen???

Hi,

Einfach mit nen Paar starken Kärlen kommen und den Mieter Herausschmeißen.

cu naseweis

ne geht natürlich nicht so, einen Räumungstitel und eine der diesen Titel volzihen kann wird schon benötigt, denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat.

guckst du http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/raeumu…

cu

Hallo,

es bedarf eines Räumungsurteiles, danach eines Gerichtsvollziehers vermutlich mit einem Schlüsseldienst und einer Umzugsfirma, denn der Gerichtsvollzieher hat das Eigentum des Mieters erst einmal unterstellen zu lassen; alles andere ist rechtswidrig, somit strafbar und der Mieter dürfte hier sehr erfolgreich Schadensersatz einklagen können.

si

… Mieters räumen? Ist dazu ein Titel und/oder ein
Gerichtsvollzieher notwendig oder kann der Vermieter das in
Eigenregie machen???

Eigentum des Mieters erst einmal unterstellen zu lassen; alles
andere ist rechtswidrig, somit strafbar und der Mieter dürfte
hier sehr erfolgreich Schadensersatz einklagen können.

Hi,

nein es darf auch alles in der Wohnung bleiben - „Berliner Räumung“

cu