Wann darf ein Anwalt berechnen

Hallo Experten!

Ich habe im Juli 2011 Anzeige wegen Erpressung erstattet. Paralel
schaltete ich Anwalt ein, der mich in der Sache vertreten sollte und
sich bemühen sollte, die erpressete Summe von ca. 4.000 €
zurückzuholen.

Am vergangen Samstag erhielt ich von ihm ein Schreiben samt Rechnung
mit dem Text: „Da ich seit August 2011 nichts mehr von der Gegenseite
gehört habe, gehe ich davon aus, dass ein Erfolg in dieser Sache
ausgeschlossen ist.“

Jetzt habe ich bei der Polizei, Staatsanwaltschaft etc.
nachgeforscht. In der Sache ist immer noch sehr viel Bewegung.
Wahrscheinlich steckt sogar ein Erpresserring dahinter.

Dies habe ich meinen Anwalt telefonisch mitgeteilt. Seine Antwort:
„Oh, wirklich? Hm… mein Geld muss ich aber trotzdem erstmal haben.
Wenn Sie wollen, kann ich bei der Staatsanwaltschaft ja mal
Akteneinsicht fordern“

Jetzt meine Frage:
Darf der Anwalt vor Ausgang schon seine Kosten berechnen?

Wenn ich den Anwalt wechsel, muss ich dann die kompletten Gebühren
nochmals bezahlen?

Vielen Dank für Ihre Anworten!

Hier ggf. mehr Antworten:

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Tarabas68 // Rolf Herbrechtsmeier