Wann darf ein jugendamt es verbieten

Hallo wir waren beim damaligen jugendamt und haben besuchskontakte beantragt für unsere tochter von drei und unseren sohn von knapp 22 monate.
Das jamt sagte das wir besuchskontakte bekommen wenn wir keine kindesrückführung nebenbei beantragen und wenn kindesrückführung im spiel ist dann bekommen wir auch keine Besuchskontakte,denn wenn wir besuchskontakte wollen mit kindrückführung dann wäre daskindeswohl gefährdet,da unsere kinder dann psychische störung bekommen.wie schnell können die sich in dem alter an uns leiblichen eltern wieder gewöhnen.
Dürfen die ohne gerichtlichen beschluss uns besuchskontakte verbieten?Und dürfen die so es handhaben?Ich frage mich jetzt was wir tun sollen.Das damalige jamt hat von dem zweiten kind das in obhut ist ,unseren sohn von 22 monate die akte bis heute noch nicht an unser hiessiges jamt geschickt u wir wissen wieso weil das damalige jugendamt mit lügerei unsere kinder nahm und jetzt können die die Akte nicht schicken.Das hiessige jugendamt hat uns es gesagt das die falsch sind und haben uns familienhilfe gegeben sofort nach geburt unserer tochter die bei uns lebt,klappt wunderbar.Ich habe gefragt das damalige jamt wieso sie sich vor fünf monate nicht gemeldet haben wo wir besuchskontakte beantragt haben und die sagten glatt wg ja,wir dachten,sie meinten es nicht ernst mit besuchskontakte.wenn eltern besuchskontakte beantragen beim jamt für ihre kinder zum ersten mal,die eltern vorher nie gefragt haben danach und erste mal kjontakt beantragen für ihre kinder von drei und 22 monate,darf dann das jamt kontakte verbieten?Ich muss dazu sagen 2009 war die letzte bedrohung gegenüber dem jamt aber man hat sich entschuldigt,das ist doch kein grund oder

sorry da kann ich dir /euch leider nicht weiter helfen da ich noch nix mit dem jugendamt zu tun hatte. wünsche euch allen alles gute und viel erfolg für eure gemeinsame zukunft. fühle dich liebevoll umarmt…glg