Wann darf ein RA eine Rechnung stellen?

Hallo zusammen,

könnte mir jemand den Zusammenhang zw. Mandat, Vollmacht, Rechnung, Kostenzusage, Beratungsgespräch und anwaltliche Tätigkeit erklären?

Folgender Fall:

Einem Arbeitnehmer wird gekündigt, der bei seiner Suche nach Hilfe bei einem RA anruft. Das Sekretariat trägt eine „Telefonberatung am xx.xx.xx“ in ihrem Kalender ein. Dieser wird mehrmals verschoben. Es findet statt dessen ein vom RA selber so genanntes *Vorgespräch* statt, um einen ersten Eindruck von dem Fall zu erhalten (2 Std.) Man verabschiedet sich mit nachdenklicher Stimmung.

Am Folgetag teilt der RA am Telefon mit, dass es ein sehr schwieriger Fall sei und die Ratsuchende Person davon ausgehen solle, dass man nichts erreichen könne. Evtl. wäre ein sehr kleiner Erfolg möglich. Der RA würde den Fall nur deshalb übernehmen, weil die Ratsuchende Person ihm leid tue. Die Person ist dankbar, da sie aufgrund der Ausssgae entmutigt war. Der RA weist auf ein noch anstehendes ausführliches Beratungs-Gespräch hin.

Per mail werden der Ratsuchenden Person 4 Schreiben geschickt:
1.Schreiben, in dem der RA mit der Unterschrift von der Haftpflicht befreit werden soll. (wird nicht unterschrieben)
2. Schreiben des RA sagt, dass er das Mandat nur annehmen werde, wenn die Person den o.g. Haftpflichtverzicht unterschreibt und sofort zurückfaxt. (wird nicht unterschrieben)
3. Schreiben ist eine 2-seitige Mandatsvereinbarung (wird nicht unterschrieben).
4. Schreiben ist die Vollmacht, die zum Zwecke der Aktenanforderung bei Gericht dienen soll. (Wird unterschrieben zum RA gefaxt)

Der RA fordert beim Arbeitsgericht die Unterlagen des laufenden Verfahrens an, die er fristgerecht zurückschickt. Dem Ratsuchenden schickt er ein Schreiben, das dieser dem Arbeitgeber einreichen soll (Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz).
Ein angekündigtes notwendiges ausführliches Beratungs-Gespräch hat bisher nicht stattgefunden.

Meine Frage: s.o.
Was sind Mandat und Vollmacht?
Was genau sind „anwaltliche Tätigkeiten“, die bezahlt werden müssen?

Meine Vermutung:
Eine Vollmacht ist ein Blanko-Schein, mit dessen Hilfe ein RA jederzeit alles tun kann, was für den Fall interessant ist, ohne dass er dieses mit der Ratsuchenden Person besprechen muss. Diese bekommt später eine Rechnung, ohne vorher zu wissen, was auf sie zukommt.

Das kann doch nicht richtig sein! Oder?

Irritierte Grüße
von Green

Hallo,

klar, zwei Stunden Gespräch, was natürlich nur eine nette Unterhaltung und Einladung zum Kaffeetrinken ist, Aktenstudium und Schriftsatzerstellung sind alles Dinge, die Anwälte gefälligst aus reiner Menschenfreude zu tun haben. Wie kann man da nur so dreist sein, dafür Geld zu verlangen?

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Hallo!

Ich stimme dir zwar grundsätzlich zu und rechtlich gesehen hast du sowieso recht. Wir verdienen das Geld mit Rechtsberatung und verlangen dafür völlig zu Recht ein Honorar. Es gibt auch durchaus immer wieder Leute, die meinen sie bekommen alles gratis.

Ich verstehe aber trotzdem nicht, warum sich Anwälte häufig sehr ungeschickt verhalten, was ihr Honorar anlangt. Man kann Kosten nur bis zu einem gewissen Grad und nicht immer vorhersehen, das ist klar, aber soweit Kosten prognostizierbar sind spricht nichts dagegen, seine Kunden vorher zu informieren, zumindest über die Größenordnung. Es sind ja nicht alle Mandanten erfahrene Profis im Umgang mit rechtlichen Problemen und Anwälten, wie das bei großen Unternehmen der Fall ist, - diese „gewöhnlichen“ Menschen vertrauen sich und ihre Probleme einem Anwalt an. Das ist eine riesige Verantwortung für Anwälte. Diese Vertrauen soll man als Anwalt nicht dadurch zerstören, indem man dann seinen Mandanten bezüglich der Anwaltskosten zunächst dumm sterben lässt und dann eine Überraschungshonorarnote schickt.

Mir ist da auch hin und wieder eine Beschwerde über Kollegen untergekommen und manchmal habe ich da auch über die Vorgangsweise den Kopf geschüttelt, selbst wenn die Honorarnote betragsgemäßig gestimmt hat.

Gruß
Tom

Hallo,

auch ich stimme Dir vollkommen zu :wink:

Natürlich verschickt man keine „Überraschungs-Kostennoten“ und macht den Leuten vorher klar, dass die Musik bezahlt werden muss, die sie bestellen, und dass es durchaus vorkommen kann, dass sie selbst es sind, die hierfür aufkommen müssen. Und ich bin auch der letzte, der nicht gerne jederzeit für Kompromisse bereit ist, wenn es zum langen Gesichtern bei Mandanten kommt, weil sie irgendetwas falsch verstanden haben, trotz ausführlicher Erklärung doch überrascht, oder einfach auch nur mal akut nicht in der Lage sind zu zahlen. Mir ist ein Mandant dreimal lieber, für den ich an die Grenze des Vertretbaren gehe, und der mir gewogen bleibt, als jemand dem ich das letzte Hemd ausziehe, und der mir dafür die ganze Nachbarschaft vergiftet. Gerade als Anwalt auf dem Dorfe muss man da aufpassen.

Allerdings störte mich an der Ausgangsfrage, dass hier offenbar überhaupt kein Verständnis dafür vorliegt, dass jemand ganz offensichtlich seinen Job gemacht hat, und dann dafür tatsächlich Geld haben will, und jetzt versucht wird, sich um jegliche Zahlungspflicht herum zu drücken. Diese Einstellung „Ich bin ein armer missverstandener Mensch, ein Opfer böser Mächte - Und ein Anwalt hat mir 24h am Tag zur Verfügung zu stehen, um meinen Fall genau so zu bearbeiten, wie ich das für richtig halte, und ihm muss klar sein, dass ich dafür nicht zahlen werde“ greift leider immer mehr um sich, und da muss man leider hin und wieder auch mal deutliche Worte finden.

Ich habe gerade so eine Geschichte hinter mir, in der ich großzügig eine nicht gerade rosige Geschichte mit zweifelhafter PKH-Gewährung über drei Instanzen getrieben habe (um schließlich keine PKH zu bekommen). Da hättest Du mal das Gesicht des Mandanten sehen sollen, als ich jetzt tatsächlich nicht mehr weiter machen, und die immer schön deutlich gemachten Kosten doch wenigstens in Raten gezahlt sehen wollte.

Gruß vom Wiz

Hallo,

könnte mir jemand den Zusammenhang zw. Mandat, Vollmacht,
Rechnung, Kostenzusage, Beratungsgespräch und anwaltliche
Tätigkeit erklären?

da ich kein Anwalt bin, kann ich zumindest versuchen, dir eine Antwort zu geben, ohne meinen Berufsstand als angegriffen zu verstehen.

Eigentlich müsste es nach meiner Laienmeinung so sein.
Beratungsgespräch
Du gehst zu einem Anwalt und vereinbarst ein Beratungesgespräch. Davor fragst du, wieviel so ein Beratungsgespräch kostet (2 Std. sind schon eine Menge!!). Das wird sicher vom Aufwand abhängig sein, liegt aber i.d.R. wohl bei max 180-240 €. Es gibt Anwälte, die berechnen dafür nichts, wenn sie das Mandat erhalten, einige verlangen zw. 50-80 €. Das kann also sehr unterschiedlich sein, zumal es ja auch auf den Zeitaufwand ankommt.

Dieses Gespräch dient ja in 1. Linie dazu, dass der Anwalt dir grob sagen kann, ob er das Mandat annimmt, und wie er die Erfolgsaussichten beurteilt.

Mandat
Dann entscheidet man, ob man ihm das Mandat erteilt, bzw. der Anwalt es überhaupt annimmt. http://de.wikipedia.org/wiki/Mandat_%28Recht%29
Es wird somit ein Vertrag geschlossen, dass er für dich tätig wird um deine rechtlichen Interessen zu vertreten. Meines Wissens sind die Anwälte da auch verpflichtet, dies gewissenhaft zu tun und dich nicht in den finanziellen Ruin zu treiben, oder unnötige, aussichtslose Prozesse zu führen, sofern du das nicht ausdrücklich wünscht.
Jeder vernünftige Anwalt wird das schon aus berufsethischen Gründen beherzigen.

Damit er für dich überhaupt tätig werden kann, nachdem sdu ihm das Mandat erteilt hast, musst du ihm natürlich auch eine Vollmacht erteilen. http://de.wikipedia.org/wiki/Vollmacht

Ohne diese kann er sein Mandat nämlich nicht ausführen. Diese muss er ja immer beim Gegner vorlegen. Eine Art Legitimatin, in deinem Namen Rechtsgeschäfte zu besorgen.

anwaltliche Tätigkeit
Sagt ja eigentlich auch alles. Der Anwalt wird für dich tätig. Diktiert Briefe, stellt Anträge, sucht Urteile raus etc. Alles andere sind dann Auslagen, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, wie z.B. Porto, Kopierkosten, Telefonkosten, Fahrtkosten???

Rechnung
Was eine Rechnung ist, ist ja klar. Anwälte reden aber meines Wissens von Kostennote, Honorrar. Ist ja egal. Es muss halt eine Leistung bezahlt werden. Und bei Anwälten ist es genau geregelt, was sie für welche Leistung verlangen dürfen!! Früher hieß das BRAGO. (Heißt inzw. anders)
Außerdem steht es dir ja frei eine Honorarvereinbarung zu treffen.
Wurde dies nicht gemacht (was die Regel ist), greift eben die jeweils gültige Gebührenordnung. Diese bemisst sich z.B. nach Streit-, oder Gegenstandswert, auch gibt es Höchst- und Mindestbeträge.

Eine Honorrarvereinbarung unterliegt meines Wissen in Deutschland jedoch gewissen Auflagen/Einschränkungen.
Es war m. W. jedenfalls nicht erlaubt, ein Erfolgshonorrar zu vereinbaren, wie dies z.B. in Amerika möglich ist.

Kostenzusage
Das sagt ja schon das Wort. Aber im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Anwaltes, sagt mir das nichts. Denn die Kostenzusage erteilt man ja in dem Moment, wo man einen Auftrag erteilt. Ansonsten machen z.B. Kostenträger wie Krankenkassen/RV Kostenzusagen.

Meine Vermutung:
Eine Vollmacht ist ein Blanko-Schein, mit dessen Hilfe ein RA
jederzeit alles tun kann, was für den Fall interessant ist,
ohne dass er dieses mit der Ratsuchenden Person besprechen
muss.

Also ich würde schon meinen, dass der Anwalt eine Aufklärungspflicht gegenüber seines Mandanten hat. Außerdem wird er sicher nichts unternehmen, das nachteilig für dich ist, denn auch ein Anwalt haftet, wenn er Mist baut und nicht nach „Gutem wissen und Gewissen“ handelt. Er hat ja vermutlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht und wird die bestimmt sehr ernst nehmen.

Diese bekommt später eine Rechnung, ohne vorher zu
wissen, was auf sie zukommt.

Nunja, wenn ich eine Leistung beanspruche und nicht rechtschutzversichert bin, dann informiere ich mich in meinem eigenen Interesse, was da finanziell auf mich zukommt. Ich muss dann ja wissen, ob ich mir das leisten kann, oder die Sache wert ist.
Ich kaufe ja auch kein Auto, ohne vorher zu fragen, wieviel es kostet, und welche Extras da inbegriffen sind :wink:

Das kann doch nicht richtig sein! Oder?

Doch. Es hat schon seine Richtigkeit, dass für erbrachte Leistungen Geld verlangt wird. Es spricht sicher für den anwalt, wenn er seinen Mandanten auch unaufgefordert über die zu erwartenden Kosten aufklärt. Aber du willst etwas, und da stehst zunächst einmal auch du in der Pflicht, dich über die Kosten zu informieren.

Wie gesagt, alles ohne Gewähr. So sehe ich die Sache eben

Agnes

Hallo!

Ja da sind wir uns eh vollkommen einig, solche Geschichten kenne ich auch. Es ist halt leider so, dass geistige Arbeit oft nicht als solche anerkannt wird.

Gruß
Tom