Hallo zusammen,
könnte mir jemand den Zusammenhang zw. Mandat, Vollmacht, Rechnung, Kostenzusage, Beratungsgespräch und anwaltliche Tätigkeit erklären?
Folgender Fall:
Einem Arbeitnehmer wird gekündigt, der bei seiner Suche nach Hilfe bei einem RA anruft. Das Sekretariat trägt eine „Telefonberatung am xx.xx.xx“ in ihrem Kalender ein. Dieser wird mehrmals verschoben. Es findet statt dessen ein vom RA selber so genanntes *Vorgespräch* statt, um einen ersten Eindruck von dem Fall zu erhalten (2 Std.) Man verabschiedet sich mit nachdenklicher Stimmung.
Am Folgetag teilt der RA am Telefon mit, dass es ein sehr schwieriger Fall sei und die Ratsuchende Person davon ausgehen solle, dass man nichts erreichen könne. Evtl. wäre ein sehr kleiner Erfolg möglich. Der RA würde den Fall nur deshalb übernehmen, weil die Ratsuchende Person ihm leid tue. Die Person ist dankbar, da sie aufgrund der Ausssgae entmutigt war. Der RA weist auf ein noch anstehendes ausführliches Beratungs-Gespräch hin.
Per mail werden der Ratsuchenden Person 4 Schreiben geschickt:
1.Schreiben, in dem der RA mit der Unterschrift von der Haftpflicht befreit werden soll. (wird nicht unterschrieben)
2. Schreiben des RA sagt, dass er das Mandat nur annehmen werde, wenn die Person den o.g. Haftpflichtverzicht unterschreibt und sofort zurückfaxt. (wird nicht unterschrieben)
3. Schreiben ist eine 2-seitige Mandatsvereinbarung (wird nicht unterschrieben).
4. Schreiben ist die Vollmacht, die zum Zwecke der Aktenanforderung bei Gericht dienen soll. (Wird unterschrieben zum RA gefaxt)
Der RA fordert beim Arbeitsgericht die Unterlagen des laufenden Verfahrens an, die er fristgerecht zurückschickt. Dem Ratsuchenden schickt er ein Schreiben, das dieser dem Arbeitgeber einreichen soll (Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz).
Ein angekündigtes notwendiges ausführliches Beratungs-Gespräch hat bisher nicht stattgefunden.
Meine Frage: s.o.
Was sind Mandat und Vollmacht?
Was genau sind „anwaltliche Tätigkeiten“, die bezahlt werden müssen?
Meine Vermutung:
Eine Vollmacht ist ein Blanko-Schein, mit dessen Hilfe ein RA jederzeit alles tun kann, was für den Fall interessant ist, ohne dass er dieses mit der Ratsuchenden Person besprechen muss. Diese bekommt später eine Rechnung, ohne vorher zu wissen, was auf sie zukommt.
Das kann doch nicht richtig sein! Oder?
Irritierte Grüße
von Green
