Hätte da eine Frage! Person X hatte vor 9 Jahren einen verstoß gegen das BTM gesetzt. Deshalb darf sie keinen PKW Führerschein machen ohne vorher eine MPU zu absolvieren. War auch noch nie vorher im Besitz eines PKW-Führerscheins. Also Erstantrag. Ist auch noch nie negativ im Straßenverkehr aufgefallen.
Jetzt die Frage: Wenn Person X jetzt einen Wohnsitz und Arbeit in Luxemburg hat und dort den PKW-Führerschein macht, darf sie dann auch in Deutschland ein PKW fahren?
Schon mal Danke im vorraus.
Ich kann dir keine sichere Antwort geben, weil ich mich mit EU Führerscheinen nicht auskenne. Aber soweit ich weiss, klappt der Plan nicht mehr. Zum einen brauct man einen festen Wohnsitz im Ausland.
Auf der anderen Seite besteht ja weiterhin in D die Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs.
Ich würd die Finger davon lassen und mir überlegen, eine MPU zu machen.
Gruß
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Von einer legal erworbenen Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland darf in Deutschland natürlich Gebrauch gemacht werden.
Sollte „Person X“ jedoch nach Deutschland zurückkehren (Wohnsitzveränderung), dann darf der Führerschein nur noch maximal ein halbes Jahr benutzt werden. SPÄTESTENS dann muss der Führerschein in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden.
Ich vermute, dass dabei KEINE MPU mehr verlangt wird, weil die (gültige, legale) EU-Fahrerlaubnis ohne weiteres umgeschrieben werden muss. Wegen des Drogendeliktes bin ich mir da aber nicht 100%ig sicher …
keine Ahnung wie die Regel in Lux sind. Aber in NL ist
es z.B. so, dass du mind. 3 Monate dort leben musst und
einen festen Wohnsitz dort hast, nebst amtlicher
Meldung.
Die Führerscheinstelle in D kann dir nach 10 Jahren nix
mehr. Dann darf das nicht mehr berücksichtigt werden.
Hast du einen weiteren Eintrag in deiner FS Akte,
erhöht sich das proportional auf 15 Jahre.
Grüße, olli
Hallo!
Hätte da eine Frage! Person X hatte vor 9 Jahren einen
verstoß
gegen das BTM gesetzt. Deshalb darf sie keinen PKW
Führerschein machen ohne vorher eine MPU zu
absolvieren. War
auch noch nie vorher im Besitz eines PKW-
Führerscheins. Also
Erstantrag. Ist auch noch nie negativ im
Straßenverkehr
aufgefallen.
Jetzt die Frage: Wenn Person X jetzt einen Wohnsitz
und Arbeit
in Luxemburg hat und dort den PKW-Führerschein macht,
darf sie
dann auch in Deutschland ein PKW fahren?
Schon mal Danke im vorraus.
natürlich kann die Person jederzeit in Luxemburg den Führerschein machen, solange der Wohnsitz 185 Tage in diesem Jahr dort gemeldet war.
In Deutschland darf dann aber mit diesem Führerschein nicht gefahren werden, da dieser hier nicht anerkannt wird, da die in Deutschlöanf fällige MPU nicht gemacht wurde.
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Bis dato durfte Person X das. Allerdings hatte der Landkreis, der die Fahrerlaubnissperre ausgesprochen hat, die Möglichkeit den Führerschein nicht zu akzeptieren. Im Rest Deutschlands musste der Führerschein akzeptiert werden. ABER: Vor 1-2 Wochen ging durch die Presse, daß es da jetzt eine bundesweite Regelung geben soll. Also wird der luxemburgische Führerschein deutschlandweit nicht akzeptiert.
Ich musste selber durch die MPU. Ich habe einen Fehler gemacht und wenn es nunmal insgesamt 10.000€ kostet die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, dann ist das nunmal die Strafe, die mir und jedem in der Situation zusteht.
hallo convers,
unter den umständen könnte eine fahrerlaubnis in luxemburg erworben werden, es ist allerdings fraglich, ob die betreffende dann in deutschland fahren darf, solange die hier wegen des btm delikts bestehenden bedenken nicht ausgeräumt wurden (i.d. regel durch eine mpu). das ist juristisch etwas knifflig, deshalb wäre es sinnvoll, diese frage einem juristen mit schwerpunkt verkehrsrecht zu stellen.
soweit ich weiß muss man 6 Monate in Lux gemeldet sein und eine Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben. Dann kann man den Führerschein beantragen. Man wird gefragt ob man bereits einen FS besessen hat…falls ja wird die Deutsche FS Akte beantragt. Je nach dem muss man dann beim Ministerium Vorsprechen … wenn in der Vergangenheit nur Delikte in anderen Ländern begangen worden sind interessiert das in Lux keinen. der FS wird dann umgeschrieben. Die ganze Aktion kostet nur einige €… lachhaft gegenüber den MPU Kosten in Deutschland. Wenn kein fahrverbot mehr in deutschland besteht kann man ohne Probleme auch einen PKW dort führen obwohl man eigentlich noch eine MPU offen hat.
Den Führerschein in Luxemburg darfst du immer machen . nur fahren darfst du damit in Deutschland nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen. Im Zweifel also wohl eher nicht .