Ein Betriebsangehöriger wird an der Ausgangskontrolle eines Werkes kontrolliert. Dabei stellt der Sicherheitsdienst fest, das dieser in seiner Tasche werkseigene Sachen augenscheinlich unerlaubt versteckt hat. Der Betriebsangehörige hat in seinem Dienst die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Sachen. Da der Verdacht der Unterschlagung vorliegt, wird der Betriebsangehörige nach §229 BGB festgenommen. Ist das Rechtens?
Hallo Honk1964,
vielen Dank für Deine/ Ihre Anfrage.
Da mir die fachliche Grundlage zur Bewertung fehlt, kann ich Dir dazu keine verbindliche Antwort geben.
Wenn Du/ Sie an meiner persönlichen Meinung dazu interessiert bist, bitte ich um Rückmeldung.
Ich bedauere, nicht wirklich weiter"helfen" zu können.
beste Grüße
Hallo
Anwalt fragen
gruß Marco
Sorry, ist nicht mein Fachgebiet.
MfG
Hallo Honk1964
Na ja, wenn der auf frischer Tat Ertappte nicht auch noch gleich im Rahmen der Selbsthilfe gelyncht wird… Spass beiseite. Die Frage müssen Juristen beantworten und werden dafür wohl noch etwas mehr Sachverhalt benötigen. RA bin ich nicht. Aber schau doch mal auch auf Wikipedia. Ist dort doch ganz ordentlich beschrieben.
Gruß, Daniela