Wann darf ich im Internet Waren anbieten?

Hallo wer-weiss-was Community,

ich hatte mich über das Wochenende gefragt, wer Waren über das Internet verkaufen darf? bzw. wann ich das Recht habe Waren anzubieten und Rechnungen zu schreiben? Reicht eine Gewerbeanmeldung? Brauch ich diesen Zusatz: „Die ausgewiesene Gesamtsumme enthält keine Mehrwertsteuer, da es sich bei dem
angemeldeten Unternehmen gemäß § 19 Abs.1 UstG um ein Kleinunternehmen handelt.“

Bin um jede Antwort dankbar!

Tom

Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, jedoch denke ich das grundsätzlich jeder Volljährige Mensch verkaufen darf. Selbstverständlich sind dabei die gesetzlichen Richtlinien zu beachten, d.h. Steuern abzuführen usw. Der §19 regelt den Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuer abführt, dies ist mit dem Finanzamt z klären und anzumelden. Ich weiß das es schon Urteile gab, nach dem bereits bei mehr als 5 Verkäufen im Jahr (eBay z.B.) von gewerblichem Vorgehen ausgegangen wurde. Also ist es sicherlich klug sich mit dem Finanz und Gewerbeamt in Verbindung zu setzen. Es gibt auch sehr gute Beratungsstellen für Starter in die Selbstständigkeit bei der IHK.

Viele grüße
Andreas Lehmann

Liebe® Tom

am sichersten an eine Anwältin wenden, zB Susanne Kulbars in Hamburg. Oder mal bei google rechtliche Vorschroften für online shops googeln. Da ich selbst keinen shop habe, kann ich leider nicht mehr sagen. Viel Erfolg!

Renate Witt-Frey

Wann imme du willst, vorausgesetzt, es ist deine Ware!

Waren anbieten kann jeder, ob privat-oder geschäftlich.Natürlich ist es wohl so das man bei geschäftlicher Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung brauch und wohl auch in die Bücher fliesen lassen muss. Das ist ja dann wohl schon ein Handel und der ist dann auch Steuerpflichtig.

Guten Tag,im Netz darf jeder seine Waren verkaufen,egal ob Kleinunternehmen oder privat.

lg jutta14

Sorry, leider keine Ahnung