Wann darf ich mit 15 morgens aus dem Haus gehen?

Guten Tag,

ich bin 15 und wollte wissen, ab wann ich morgens aus dem Haus gehen darf.

Folgende Situation:

Mein Vater geht morgens sehr früh (6:40 uhr) aus dem Haus zur Arbeit.
Da ich mich abends mit ihm gestritten habe, möchte ich ihn morgens überraschen und um alles wieder gut zu machen um 5:00 Uhr an einer Tankstelle Brötchen holen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich mit 15 um 5:00 überhaupt auf der Straße sein darf.

Schätzelein

Guten Tag,

ich bin 15 und wollte wissen, ab wann ich morgens aus dem Haus
gehen darf.

Schätzelein,
keiner wird einen verschlafenen Teenanger in einer Jogginghose mit der Leinentasche voller frischer Brötchen vor der Tanke die sich 300 m von der elterlichen Wohnung befindet verhaften.
Geh mal, da passiert nix.
Und mach Papachen ein Schlemmerfrühstück.

Süße Idee.

Gruß
Kosmokatze

Hallo,

grundsätzlich dürfen 15-jährige 24h täglich allein auf die Straße.

15-jährige dürfen sich nur nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit in Gaststätten / Diskotheken aufhalten

grüße
miamei

Hi,

so ganz möchte ich dem nicht folgen. Kinder dürfen grob verallgemeinert erst mal das was die Eltern erlauben den die sind nach wie vor in der Verantwortung.

Viele Grüße
Me

hey du,

na klar kannst du das machen. würdest du eine ausbildung
machen und müsstest um 6h anfangen, geht das ja auch.
warumgehst du nicht zum bäcker um die ecke, der ist mit
sicherheit, auch schon da und verkauft dir frische brötchen.

joel

Hey
ja mal abgesehen von der Meinung der Eltern dürfen Kinder/Jugendliche auch so nich draußen sein immer…
bis 14 jahre muss man 20 Uhr weg von der straße also wenn sie alleine oder mit freunden sind (sonst komm die netten männer und fahrn dich nach hause)
bis 16 jahre bis 22 Uhr
ab 16 bis 24 uhr und ab 18 is ja kla…
LG

bis 14 jahre muss man 20 Uhr weg von der straße also wenn sie
alleine oder mit freunden sind (sonst komm die netten männer
und fahrn dich nach hause)
bis 16 jahre bis 22 Uhr


Von einem Gesetzt habe ich in unseren Breitengraden noch nie was gehört. Wenn ein Jugegenlicher allerdings nachts herumturn, bekommen allerdings die Eltern ein paar Schwierigkeiten.

So eine liebe Tochter möchte ich auch haben… en Guete!

Das ist ein - sehr populärer - Irrtum… :wink:
Hallo Bigshow,

bis 14 jahre muss man 20 Uhr weg von der straße also wenn sie alleine oder mit freunden sind…bis 16 jahre bis 22 Uhr, ab 16 bis 24 uhr…

Was Du da sagst, stimmt nicht.
Auch wenn vielfach so argumentiert wird.
:wink:
Dahinter steckt der Irrtum/ die Argumentation* mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Das JuSchG regelt aber keineswegs, wie lange Kinder und Jugendliche abends/ nachts draußen bleiben dürfen…
Siehe auch Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deu…
Dort besonders: „Was das Jugendschutzgesetz nicht regelt“

Das Gesetz regelt den Aufenthalt in der Öffentlichkeit, was in diesem Fall heisst:
Gaststätten, Kino, Diskotheken, Konzerte und überhaupt Veranstaltungen…

Letztlich haben aber immer die Sorgeberechtigten ( Eltern/ Vormund) zu bestimmen; die Zeiten dürfen also z.B. nach vorne verschoben werden.
Wenn Du mit 14 bis, ich sag mal irgendwas, z.B. 21Uhr draußen bleiben darfst, kann es sein, das Dein Kumpel trotzdem eher zuhause sein muss…
Das empfindet man als Jugendlicher oft als unfair und man sollte auch versuchen, mit den Eltern fair darüber zu diskutieren…
Letztlich haben sie aber das letzte Wort. :wink:

Menschen entwickeln sich nun mal unterschiedlich, deshalb ist es auch gut, dass es keine gesetzlichen Vorschriften darüber gibt, wie lange ein Kind/ ein Jugendlicher „draußen“ sein darf.
Was für den einen sinnvoll und O.K. erscheint, ist es für den Anderen noch lange nicht…

Und das zu erkennen und sorgsam zu regeln, ist Pflicht und Aufgabe der Eltern.
Grüße,
Finjen
->
*bei mir auf der Arbeit gelten übrigens für die dort lebenden Jugendlichen die gleichen Zeiten, die Du beschreibst.
Als ich vor Jahren dort anfing und nachfragte, meinte meine Kollegin auch: „Das ist doch gesetzlich so, kennste nicht das Jugendschutzgesetz?!..“ und sah mich etwas von oben herab dabei an…
Die Zeiten gelten bei uns bis heute, (ich finde sie auch gar nicht so verkehrt, wir benötigen dort eine gleiche „Regel“ für alle) aber immer noch mit der gleichen Begründung „Das steht schließlich so im Jugendschutzgesetz!“
Nun ja…

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Wenn ein Jugegenlicher allerdings nachts
herumturn, bekommen allerdings die Eltern ein paar
Schwierigkeiten.

Welche und warum? Solange das Kind nichts anstellt, sind die einzigen Schwierigkeiten die Polizei, die sich gerne als Moralapostel aufspielen, ohne ein Recht dazu zu haben. Denn das Gesetz gibt es nicht her, den Leuten Schwierigkeiten zu machen, wenn nichts passiert ist. So sehe ich das jedenfalls.
Das sagt aber nicht, dass ich es ok finde, wenn ein Kind

http://www.juraforum.de/lexikon/Aufsichtspflichtverl…
Die Beurteilung, ob der Aufsichtspflichtige die Aufsichtspflicht verletzt hat, beurteilt sich nach dem Einzelfall. Die Rechtsprechung urteilt nach einem objektiven Maßstab.
Entscheidend ist nicht, ob der Aufsichtspflichtige allgemein seine Aufsichtspflicht erfüllt hat, sondern ob er in der konkreten, zum Schaden führenden Situation seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist.
Der Einsatz der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen richtet sich danach, ob ein konkreter Aufsichtsanlass vorliegt, d.h. ob Situationen gegeben sind, bei denen es typischerweise zu einem Schadenseintritt kommt.

ms

In unserer Gesellschaft steckt in jedem Bürger ein Polizist, die werden oft angerufen. Auch sie nichts machen sind diese die Doofen. Juristisch ist der Sachverhalt im Grossen und Ganzen klar. Die Gesellschaft (das sind wir) toleriert keine Jugendlichen nachts auf der Strasse. Kommen da noch Alkoholprobleme dazu, ist der Teufel los.

  • Wer die Polizei im Haus hat, wird schief angeschaut und von der Aussenwelt wird die Familie beurteilt.
  • Juristisch immer noch in Ordnung …
  • Auf Jobsuche kann’s mal die nächste Rechnung geben.

Lassen wir die Juristerei und lasst uns deutsch reden. Toleranz ist nicht jedermanns Sache. In anderen Ländern stört sich niemand, falls Kinder auf der Strasse sind - sicher sind diese nicht alle Drogendealer.

Hi,
es gibt zwei Antworten auf Deine Frage.
Die eine ist juristischen Ecke und da bist Du hier im falschen Brett. Keine Ahnung warum kein Mod sich hier eingeschaltet hat nach den ganzen paragraphisch klingenden Antworten. Im Rechtsbrett müsstest Du allerdings die Frage umformulieren (siehe „Brettparagraphen“).

Die andere Antwort ist psychologisch/moralischer Natur. Da bist Du hier ungefähr richtig.
Da würde meine Antwort lauten: gehe um 5 Uhr Brötchen holen, koch einen Kaffee und gib Deinen alten Papi eine herzliche Umarmung bevor er in den Arbeitstag geht!

Viele Grüße und Respekt vor einem der trotz in der Pubertät steckenden Jüngling, der sich um seine nächste Umgebung Gedanken macht!