Hallo Experten!
Freunde von mir kommen aus der Ukraine und wollen sich das dortige Fernsehen hier bei uns via Satellitenantenne ansehen. wann dürfen sie denn eine Satellitenantenne am Haus anbringen? Muß man den Wohnungsinhaber fragen oder darf man sich eine Antenne einfach auf den Balkon stellen? Danke für ihre Hilfe.
Hallo,
ich habe diesen Link gefunden, allerdings weiss ich nicht, von welchem Jahr er ist. Ich denke aber, dass die 3 Bedingungen immer noch gelten
http://www.satzentrale.de/installation/tvrecht.shtml
Gruß
Sibylle
Hallo UllaUdin,
mit dem Thema kenne ich mich leider kaum aus. Doch ich denke, der Vermieter sollte im Vorfeld darüber informiert werden. Es kann nämlich sein, dass die Antenne rein optisch nicht gewünscht ist. In dem Fall geht es aber manchmal, wenn man sie auf dem Balkon so weit unten anbringt, dass sie von außen nicht sichtbar ist.
Wenn schon andere Mieter im Haus bzw. in der Wohnsiedlung eine Satellitenantenne besitzen, wird der Vermieter sicher nichts dagegen haben. Doch ich würde sicherheitshalber trotzdem fragen.
Viele Grüße
Einfach auf den Balkon stellen ist schlecht weil die Anlage 100%ig fest sein muss. Eine Bewegung von wenigen Millimetern genügt und man ist bereits auf einem ganz anderen Satelliten. Für eine feste Montage muss in jedem Fall der Inhaber der Wohnung befragt werden. Rechtlich ist es so das der Empfang von mindestens einem Heimatkanal gewährleistet sein muss. Sollte das z.B. über Kabel Digital der Fall sein, kann die Anbringung einer Sat Anlage vom Wohnungsbesitzer abgelehnt werden, ist kein Heimatkanal empfangbar kann er dies nicht mehr ablehnen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte man aber trotzdem vorher nochmal fragen. Die Vermieter kennen die Rechtslage auch nicht immer ganz genau bzw. versuchen natürlich auch gerne sie nach ihren Vorstellungen auszulegen.
Hallo UllaUdin,
ja, in einem Mietshaus muss normalerweise der Vermieter/Eigentümer um Erlaubnis gefragt werden. Manchmal gibt es bereits einen Satelliten-/Antennenanschluss, an den man sich anschließen lassen kann. Manchmal möchte der Vermieter es aus optischen Gründen nicht, dass Satellitenschüsseln angebracht werden. Manchmal steht auch schon im Mietvertrag, wie das mit zusätzlichen Antennenanlagen im Haus geregelt ist.
Also meine Empfehlung: mit dem Vermieter reden und ihn fragen. Auf keinen Fall einfach hinstellen!
Viele Grüße
Martin
Hallo,
soweit ich weiß, muss der Vermieter gefragt werden, zumal wenn man die Schüssel von der Straße aus sieht. Sollte allerdings Kabelfernsehen angeboten werden, ist eine Sat.-Schüssel meist sowieso nicht erlaubt.
Gruß Balthasar
Hallo Experten!
Freunde von mir kommen aus der Ukraine und wollen sich das
dortige Fernsehen hier bei uns via Satellitenantenne ansehen.
Moin UllaUdin,
das kann von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich sein. Wenn du wissen möchtest ob du eine Satellitenantenne auf deinem Balkon oder anderswo am Mietobjekt installieren darfst, sollte der Vermieter vorher gefragt werden, falls keine entsprechenden Verordnungen bereits im Mietvertrag aufgeführt sind. Lieber einmal mehr fragen als hinterher für Schäden aufkommen zu müssen.
MfG
René
Moin moin
Kurze Antwort: Keine Ahnung!
Etwas längere Antwort: Werft mal einen Blick in den Mietvertrag, ob es da einen Passus gibt, der das regelt. Ansonsten schaut doch mal im Brett RECHTSFRAGEN nach einem Experten für Wohnrecht. Und dann gleich im Technikbrett, ob eine Schüssel auf dem Balkon guten Empfang gewährleistet, oder ob das Ding aufs Dach muss.
MfG
Orakel-Jones
Tut mir Leid, ich kann dir da nicht weiterhelfen ^^
Hi,
„Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Mietern den Fernsehempfang über Satellitenschüssel oder Kabel zu ermöglichen. Wer als Mieter mehr als drei bis fünf traditionelle Fernsehprogramme sehen will, kann aber auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel installieren lassen. Dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Artikel 5. Der Vermieter muss allerdings um Erlaubnis gefragt werden.“
vgl.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Satellitenschuess…
"Satellitenschüssel auf Balkon
Der Mieter darf eine mobile Parabolantenne (Satellitenschüssel) auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass keine unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der Hausfassade entgegen stehen und dass die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet wird, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (307 S 132/02) nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Wie der DMB mitteilte, hatte der Mieter die Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen des Balkongitters mit Gummipuffern ausgestattet.
Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts sei durch diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation der Satellitenschüssel erlaubt.
Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankäme, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt habe oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Zustimmungsklauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führten."
vgl.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Satellitenschuess…
MfG
Horst-Günter
Hallo UllaUdin,
Wenn du vor hast die Antenne fest zu installieren, solltest du dir vorher eine Genehmigung vom Vermieter holen.
In meiner alten Wohnung habe ich eine Antenne auf einen Mast mit etwa 15kg schweren Fuß montiert und sie auf den Balkon gestellt. Dadurch das sie nicht fest installiert war konnte keiner etwas dagegen sagen. 
In deinem Fall könntest du einen Sonnenschirmständer als Gewicht verwenden.
Viele Grüße
Cali
Da Muß man den Wohnungsinhaber fragen zu 100%!
google das Mietrecht!
gerviksch
Kann ich leider nicht weiterhelfen! Sry