Wann darf ich Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit verweigern?

Ich bin Uni-Absolventin, arbeitssuchend und auch bei der Agentur für Arbeit arbeitlos gemeldet. Meine Frage: Muss ich diese sogenannten Vermittlungsgespräche trotzdem wahrnehmen, obwohl ich keinen Anspruch auf ALG habe? Laut SGB 3 § 309 Abs. 1 muss ich mich nur persönlich melden, wenn ich einen Anspruch auf dieses habe. Meine bisherigen Vermittlungsgespräche waren bisher nicht hilfreich, um nicht zu sagen völlig sinnlose Zeitverschwendung! Es findet hier keinerlei Beratung oder anderweitige Unterstützung statt, auch Vermittlungsvorschläge erhalte ich nur sporadisch bis gar keine. Und wenn dann nur solche, auf deren Stellenanzeige ich mich bereits Tage vorher schon beworben habe… Ich beantrage jedoch eine Erstattung meiner Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Kann mir diese verweigert werden, wenn ich meine Vermittlungsgespräche nicht wahrnehme? Ich danke für eure hilfreichen Antworten.

MfG

Ich bin Uni-Absolventin, arbeitssuchend und auch bei der
Agentur für Arbeit arbeitlos gemeldet. Meine Frage: Muss ich
diese sogenannten Vermittlungsgespräche trotzdem wahrnehmen,
obwohl ich keinen Anspruch auf ALG habe?

Wenn Du auf alle Leistungen der Agentur für Arbeit verzichtest, natürlich nicht.

Gruß Merger

Ich bin Uni-Absolventin, arbeitssuchend und auch bei der
Agentur für Arbeit arbeitlos gemeldet. Meine Frage: Muss ich
diese sogenannten Vermittlungsgespräche trotzdem wahrnehmen,
obwohl ich keinen Anspruch auf ALG habe? Laut SGB 3 § 309 Abs.
1 muss ich mich nur persönlich melden, wenn ich einen Anspruch
auf dieses habe. Meine bisherigen Vermittlungsgespräche waren
bisher nicht hilfreich, um nicht zu sagen völlig sinnlose
Zeitverschwendung!

Mal so gefragt: bist du zeitlich derart eingespannt, daß solche Gespräche, auch wenn sie Zeitverschwendung sind, terminlich nicht drin sind? Wenn man im Gegenzug die Fahrtkosten für die diversen Vorstellungsgespräche erstattet bekommt, sollte es doch eigentlich ab und an mal drin sein, dem Sachbearbeiter guten Tag zu sagen und etwas übers Wetter zu paludern…

Hallo,
auch wenn die Gespräche nicht verpflichtend sind, würde ich die Angelegenheit mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in klären.
Denn eine Mitwirkungspflicht besteht auf jeden Fall.

Viel Erfolg C

Hallo Claudia!

Denn eine Mitwirkungspflicht besteht auf jeden Fall.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage besteht eine Mitwirkungspflicht für Leute, die gar keine Leistung beziehen? Und überhaupt Mitwirkung. Wobei gilt es für einen Hochschulabsolventen mitzuwirken?

Das Internet samt Stellenbörse des Arbeitsamts kann der Arbeitsuchende selbst nach geeigneten Angeboten durchsuchen. Das kann er/sie sogar besser und qualifizierter als Behördenmitarbeiter, weil die nicht in der Lage sind, Schnittmengen von Anforderungsprofil eines Stellenangebots und Bewerberqualifikation zu erkennen, sobald das Niveau über Gabelstaplerfahren nennenswert hinaus geht.

Die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit ist ein Überbleibsel aus einer anderen, längst vergangenen Arbeitswelt. Vor Jahrzehnten gab es täglich im Radio Durchsagen, Hafenarbeiter mit gültiger Arbeitskarte mögen sich morgen früh um 5 beim Arbeitsamt in der Admiralitätsstraße in Hamburg einfinden. Es ging darum, Säcke und Ballen zu schleppen, Sackkarren zu bewegen. Kräftig, bei Arbeitsbeginn noch halbwegs nüchtern - das reichte. Auch die Mitarbeiter des Arbeitsamts begriffen, worum es ging. Seither wandelten sich die meisten Tätigkeiten dergestalt, dass branchenfremde Vermittler überfordert sind.

Zum Durchlesen der Angebote eines Jobportals braucht niemand eine Behörde und deren Bedienstete. Ok, fast niemand, immerhin gibt es ein paar Analphabeten. Wenn trotzdem alle anderen Arbeitssuchenden regelmäßig einbestellt werden, ist es ABM für Sachbearbeiter, deren Entbehrlichkeit auf diese Weise kaschiert wird.

Gruß
Wolfgang

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Hi,

Zum Durchlesen der Angebote eines Jobportals braucht niemand
eine Behörde und deren Bedienstete. Ok, fast niemand, immerhin
gibt es ein paar Analphabeten. Wenn trotzdem alle anderen
Arbeitssuchenden regelmäßig einbestellt werden, ist es ABM für
Sachbearbeiter, deren Entbehrlichkeit auf diese Weise
kaschiert wird.

Genauso isses. Noch dazu, wo man die Datenbank des AA (die das einzige halbwegs brauchbare Feature dieser Anstalt zu sein scheint) auch von zu Hause aus bequem durchsuchen kann.

Gruß S

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Nun bleib mal sachlich

Und überhaupt Mitwirkung. Wobei gilt es für einen
Hochschulabsolventen mitzuwirken?

Offensichtlich handelt es sich Deiner Meinung nach bei jedem, der frisch eine Hochschule verlässt, um einen „Übermenschen“, der mit allen Qualifikationen der Welt ausgestattet ist. Ich bin der Meinung, dass es etliche Fachidioten ohne jegliche Lebenserfahrung unter dieser Grupper gibt.

Auch wenn es vielleicht nicht Dein Weltbild passt: Ein Hochschulabsolvent kann genauso ein geistiger Blindgänger sein, wie ein Hauptschulabsolvent. Ich habe schon Bewerbungsunterlagen von jungen Akademikern in den Händen gehalten, die absolut grottig waren und die nur einen Schluss zuließen: Die können sich nicht bewerben und brauchen dringend Hilfe (Auch wenn sie selbst vermutlich meinen alles richtig zu machen, denn der Hochschulabschluss macht sie schließlich so etwas wie unfehlbar).

Das Internet samt Stellenbörse des Arbeitsamts kann der
Arbeitsuchende selbst nach geeigneten Angeboten durchsuchen.

Muss er nicht unbedingt können. Außerdem muss er sich dann noch bewerben können. (s.o.)

Das kann er/sie sogar besser und qualifizierter als
Behördenmitarbeiter, weil die nicht in der Lage sind,
Schnittmengen von Anforderungsprofil eines Stellenangebots und
Bewerberqualifikation zu erkennen, sobald das Niveau über
Gabelstaplerfahren nennenswert hinaus geht.

Bislang fand ich Deine Beiträge immer recht sachlich und hilfreich. Dass Du nun auf so ein derbes Stammtischniveau abgleitest, überrascht mich wirklich.

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Ich bin Uni-Absolventin,

habe nicht grüßen gelernt

Meine Frage: Muss ich
diese sogenannten Vermittlungsgespräche trotzdem wahrnehmen,
obwohl ich keinen Anspruch auf ALG habe?

Nein, du darfst unbeschadet deine Arbeitsuchendmeldung beenden.

Meine bisherigen Vermittlungsgespräche waren
bisher nicht hilfreich, um nicht zu sagen völlig sinnlose
Zeitverschwendung!

Hast du mit deiner Qualifikation erwartet, dass eine Arbeitsvermittlerin in der Lage sein könnte, bei tausenden von Berufen, vom Tellerwäscher bis Biochemiker berufsfachlich beratend kompetent zu sein?

Und wenn dann nur
solche, auf deren Stellenanzeige ich mich bereits Tage vorher
schon beworben habe…

Wie sollte deine Arbeitsvermittlerin dies wissen?

Ich beantrage jedoch eine Erstattung
meiner Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Kann mir diese
verweigert werden, wenn ich meine Vermittlungsgespräche nicht
wahrnehme?

Ja, wenn die Anspruchsvoraussetzungen mangels Mitwirkung nicht geprüft werden können.

MfG

Hallo,

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage besteht eine Mitwirkungspflicht für Leute, die gar keine Leistung beziehen?

Nun, keine Leistungen zu beziehen bedeutet doch nicht, keinen Nutzen davon zu haben!
Und wer einen Nutzen davon hat, muss nun mal der Mitwirkungspflicht nachkommen.
Zu bedenken ist im Falle „arbeisuchend“, der Punkt, dass die Zeiten (auch ohne Leistungen) ggf. als „Anrechnungszeiten“ gelten und im Notfall kann jeder Monat der dazu gerechnet wird, einem den „A…“ retten!
Lesefutter

Nun, sich vom Amt abmelden steht ja jedem frei! Empfehlenswert ist es jedoch nicht!

16BIT

Guten Abend!

Nun, sich vom Amt abmelden steht ja jedem frei! Empfehlenswert
ist es jedoch nicht!

Natürlich ist es sinnvoll, sich bei Arbeitslosigkeit arbeitssuchend zu melden. Die Frage des Ursprungspostings hatte aber mit An- oder Abmeldung beim Arbeitsamt nichts zu tun. Es ging darum, ob ein Arbeitssuchender, der keine Geldleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit bezieht, unbedingt die turnusmäßigen Gesprächstermine beim Vermittler (hat vermutlich irgendeine hochwichtige Bezeichnung wie Fallmanager o. ä.) wahrnehmen muss, obwohl sich die vorangegangenen Termine als sinnbefreit herausstellten. Meine Antwort lautet: Nein, muss der Arbeitssuchende, der keine Geldleistungen bezieht, nicht wahrnehmen.

Man darf den Sachverhalt nicht dahingehend verdrehen oder missverstehen, die Meldung als Arbeitssuchender zu unterlassen.

Die Entscheidung für einen bestimmten Arbeitsplatz ist komplexer Art, die auch ins private Lebensumfeld eingreift. Arbeitsweg und Erreichbarkeit vom Wohnort des Arbeitssuchenden, ggf. ein Umzug unter Berücksichtigung des Arbeitsplatzes der anderen Familienangehörigen und natürlich die Schnittmengen von Profil und Neigungen des Arbeitssuchenden mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle - mit der Beurteilung aller Aspekte sind irgendwelche fremden Leute schlicht überfordert. Der Amtsmensch mit zwangsläufig mangelhafter Urteilsfähigkeit für den konkreten Fall kann nur ins Jobportal gucken. Das aber kann ein Arbeitssuchender für sich selbst deutlich qualifizierter und in aller Ruhe täglich zu Hause erledigen. Von daher ist das Einbestellen alle paar Wochen oder Monate eine unsinnige Maßnahme, die nur Betroffene über sich ergehen lassen müssen, bei denen das Amt mit Leistungskürzungen einen Hebel ansetzen kann.

Gruß
Wolfgang

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Guten Abend!

Und überhaupt Mitwirkung. Wobei gilt es für einen
Hochschulabsolventen mitzuwirken?

Offensichtlich handelt es sich Deiner Meinung nach bei jedem,
der frisch eine Hochschule verlässt, um einen „Übermenschen“…

Solche Aussage hast du von mir noch nie gelesen.
Viele Stellen- und Bewerberprofile sind derart speziell, dass ein sach- und branchenfremder Amtsmensch überfordert sein muss, wenn er Schnittmengen von Stellenangeboten mit speziellen Anforderungen mit dem Profil eines Arbeitssuchenden erkennen soll.

Ich habe schon Bewerbungsunterlagen von jungen Akademikern in den Händen
gehalten, die absolut grottig waren … Die können sich nicht bewerben und brauchen :dringend Hilfe …

Keine Frage, sowas gibt es häufig und manche Leute lernen es nie. War aber nicht Gegenstand der Fragestellung.

Das Internet samt Stellenbörse des Arbeitsamts kann der
Arbeitsuchende selbst nach geeigneten Angeboten durchsuchen.

Muss er nicht unbedingt können.

Kann ein Arbeitssuchender allemal qualifizierter als ein Amtsmensch. Der Amtsmensch kann eine Stellenbeschreibung mit speziellen Anforderungen nicht verstehen und kann nicht erkennen, ob ein Bewerberprofil in wesentlichen Punkten passt. Aber ein Arbeitssuchender ist in seinem Metier dazu in der Lage, effizienter als jeder Außenstehende.

Natürlich wird es immer Arbeitssuchende geben, die mit dem Internet-Stellenportal des Arbeitsamts überfordert sind. Die Minderheit muss dann eben an die Hand genommen werden. Das kann aber kein Grund sein, generell alle Arbeitssuchenden regelmäßig einzubestellen, um mit ihnen Belanglosigkeiten auszutauschen. .
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Das kann er/sie sogar besser und qualifizierter als
Behördenmitarbeiter, weil die nicht in der Lage sind,
Schnittmengen von Anforderungsprofil eines Stellenangebots und
Bewerberqualifikation zu erkennen, sobald das Niveau über
Gabelstaplerfahren nennenswert hinaus geht.

Bislang fand ich Deine Beiträge immer recht sachlich und
hilfreich. Dass Du nun auf so ein derbes Stammtischniveau
abgleitest…

Was hast du auszusetzen? Sobald es nicht nur um Gemeinplätze wie „flexibel und teamfähig“ geht, sondern um spezielle Anforderungen und Profile und deren Schnittmengen geht, ist das eine Aufgabe für Insider. Alle anderen sind nicht ausreichend verständig.

Im Grunde hat sich das Problem des Nichtverstehens erledigt, seit es das Jobportal des Arbeitsamts gibt. Seither braucht man die Vermittler nicht mehr. Es waren schlimme Zeiten, als man auf die Karteikarten des Arbeitsamts angewiesen war. Als Arbeitgeber hat man lieber in der Zeitung inseriert, weil die Arbeitsamtsleute nur Bahnhof verstanden und ungeeignete Leute schickten. Wer einen Feinmechaniker suchte, musste garantiert Schlosser abwimmeln, weil das Arbeitsamt meinte, Schlosser hätten doch auch irgendwas mit Metall zu tun. Wer einen Kfz-Mechaniker für die Instandsetzung von Lkw-Motoren und Getrieben suchte, dem stahl das Arbeitsamt mit Leuten die Zeit, die solche Aggregate noch nie von innen gesehen hatten. Da half es auch wenig, wenn ein Außendienstler des Amtes in den Betrieb kam. Man warf Perlen vor die Säue, weil der Amtsmensch gar nicht begriff, was er sah. Seit sich Anbieter und Suchende online begegnen, sind die Zustande Geschichte. Aber die Vermittler sind geblieben.

Das regelmäßige Einbestellen aller Arbeitssuchenden findet unabhängig davon statt, ob das Arbeitsamt bei der Vermittlung behilflich sein kann und unabhängig von der Fähigkeit des Arbeitssuchenden, brauchbare Bewerbungsunterlagen zu erstellen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

was meinst Du mit Vermittlungsgesprächen. Meinst Du die Gespräche mit Deinem Sachbearbeiter oder denkst Du hierbei an Vorstellungsgespräche?
Ich würde jedenfalls beides wahrnehmen. Eventuell könnte sonst die Agentur Dich nicht mehr als arbeitssuchend registrieren. 

Gruß

Crash