Wann darf ich Werbung machen ?

Guten Abend zusammen

Ich mache mich ab den 1.September selbstständig .
Ab wann darf ich den Werbung für Tätigkeit machen ohne mich vielleicht strafbar zu machen .
Ist es richtig , daß ich jetzt schon werben darf ??
Wie sieht es aus mit Briefkastenwerbung aus ??
Sollte man besondere Regelungen beachten ??
Ich dachte an Flyer , Autowerbung , Plakate .

Besten Dank schon mal für Eure Antworten .
Sylvia

hallo sylvia,

Ich mache mich ab den 1.September selbstständig .

glückwunsch.

Ab wann darf ich den Werbung für Tätigkeit machen ohne mich
vielleicht strafbar zu machen .

strafbar? weswegen denn um himmels willen?

Ist es richtig , daß ich jetzt schon werben darf ??

ja.

Wie sieht es aus mit Briefkastenwerbung aus ??

gut.

Sollte man besondere Regelungen beachten ??

ja, die interpunktionsregeln.

Ich dachte an Flyer , Autowerbung , Plakate .

ok.

Besten Dank schon mal für Eure Antworten .

bitte und viel erfolg
ann

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

Hi Sylvia,

natürlich darfst Du werben - welchen konkreten Weg/welche Massnahmen dazu die Geeignetsten sind, musst Du klären (incl. juristischer Hindernisse). Mit der Ausübung des Gewerbes sieht es so aus, dass Du nach „Aktivierung“ des Gewerbes loslegen und dafür sogar Geld verlangen darfst.

Erstma´ viel Glück für die Selbständigkeit.
Werben, klar, wurde hier ja schon gesagt, kannste. Nur pass´ bei einigen Sachen auf:
Das sind die allgemeinen Dinge, die gewerbetechnisch und tiefbauamtsmässig dir in die Quere kommen.
Du darfst keine Flyer unter Scheibenwischer klemmen, keine Flyer ohne gebührenpflichtige Genehmigung verteilen, keine Plakate kleben (ohne Genehmigung), keine Schilder aufstellen (ohne Genehmigung) usw.
Dafür ist Deutschland ja bekannt: Genehmigung, Genehmigung, Genehmigung…

viel Spass…

Bastian

Hallo Sylvia,

ich wünsche dir erstmal viel Erfolg für die Selbständigkeit!

Worauf du ganz besonders beim „Werbung machen“ aufpassen solltest, ist die Tatsache, dass du keine PRIVAT-Leute „einfach so“ anrufen darfst.
Sprich: Kaltakquise im Privatkundengeschäft ist nicht gestattet.

Es gibt aber ein paar Möglichkeiten, womit man den Angerufenen suggeriert, dass man ihn trotzdem anrufen durfte.
Erlaubt ist es deshalb noch lange nihct :wink:

Firmenkunden dürfen „kalt“ angerufen werden, wenn man davon, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Nun viel Glück beim Telefonieren :smile:

Gruß

Norbert

Hallo!

Ich würde dir sowieso empfehlen, neben deiner Arbeitslosigkeit jetzt schon
nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden. Sprich es mit deinem Berufsberater ab, mit
dem Hintergedanken, bereits jetzt zu prüfen, wie der Markt für dich aussieht,
denn dass z.B. muss du auch in deinem Businessplan hinterlegen können.

Aber das ist nicht der Hauptgrund, weslhab ich dir rate, jetzt schon ein Gewerbe
anzumelden und erst ab 1.9. dann in die bezuschußte Selbständigkeit zu gehen.
Du darfst nämlich neben deiner Arbeitslosigkeit 165 Euro dazu verdienen. Und
diese 165 Euro beziehen sich auf deinen Gewinn, nicht Umsatz. D.h. du kannst z.B.
300 Euro im Monat einnehmen, und um nichts davon an das Arbeitsamt abzuführen,
mußt du 135 Euro Ausgaben haben (z.B. Büromaterial, Drucker… (am besten GWGs)
oder vielleicht bringst du Privateinlagen in dein Gewerbe ein, z.B.
Fachliteratur, die kannst du dann auch als geschätzter Restwert als Ausgabe
verbuchen. Und Werbung sind ja auch Ausgaben.
Da vorallem in den ersten Monaten der Selbständigkeit viele Ausgaben durch die
Erstanschaffungen auf einen zukommen, ist diese Vorgehensweise meiner Meinung
nach genial!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Antworten .
Wo muss ich den ganzen Mist denn anmelden ??
Ich war mir im klaren daß Deutschland ein Bürokratenland ist , aber so ! ! Haleluja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]