Hallo!
Ich würde dir sowieso empfehlen, neben deiner Arbeitslosigkeit jetzt schon
nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden. Sprich es mit deinem Berufsberater ab, mit
dem Hintergedanken, bereits jetzt zu prüfen, wie der Markt für dich aussieht,
denn dass z.B. muss du auch in deinem Businessplan hinterlegen können.
Aber das ist nicht der Hauptgrund, weslhab ich dir rate, jetzt schon ein Gewerbe
anzumelden und erst ab 1.9. dann in die bezuschußte Selbständigkeit zu gehen.
Du darfst nämlich neben deiner Arbeitslosigkeit 165 Euro dazu verdienen. Und
diese 165 Euro beziehen sich auf deinen Gewinn, nicht Umsatz. D.h. du kannst z.B.
300 Euro im Monat einnehmen, und um nichts davon an das Arbeitsamt abzuführen,
mußt du 135 Euro Ausgaben haben (z.B. Büromaterial, Drucker… (am besten GWGs)
oder vielleicht bringst du Privateinlagen in dein Gewerbe ein, z.B.
Fachliteratur, die kannst du dann auch als geschätzter Restwert als Ausgabe
verbuchen. Und Werbung sind ja auch Ausgaben.
Da vorallem in den ersten Monaten der Selbständigkeit viele Ausgaben durch die
Erstanschaffungen auf einen zukommen, ist diese Vorgehensweise meiner Meinung
nach genial!
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