Wann darf man eine Praxis betreiben?

Hallo erst einmal an alle Helfer

Meine Frage ist eigentlich kurz und knapp. Wann darf man eine „Praxis“ betreiben? Ist der Begriff „Praxis“ an irgendwelche Berufe gebunden oder ist der Begriff frei in der Verwendung. Wäre es zum Beispiel möglich eine „Praxis für Medienerziehung“ zu eröffnen? Die Ausbildung die vorliegt ist eine Pädagogikausbildung.

Danke schon mal für die vielen Antworten :wink:

Gruß sid

Soweit ich weiss, sind in Deutschland nur bestimmte berufsbezeichnungen geschützt. Der Begriff Praxis dürfte wohl frei verwendbar sein, solange nicht insgesamt damit der Anschein erwckt wird, hier z.B. einen Heilberuf auszuüben.
Das dürfte aber bei dem Zusatz für Medienpädagogik nicht der Fall sein.

Mfg
Mawabo

sorry sa kann ich keine Auskunft geben.
Gruß

Ich habe hier kein Expertenwissen, würde mich aber der Meinung von Mawabo anschließen.

Hallo sid,
da der Begriff „Praxis“ allein schon mehrdeutig ist (Philosophie, Medizin etc.), ist er nicht geschützt. Du musst nur im Zusammenhang mit der genauen Bezeichnung „…für…“ aufpassen, dass Du nicht „irreführend“ wirkst, also z.B. den Eindruck erweckst, ein Arzt zu sein.
In Deinem Fall „Medienerziehung“ halte ich das eigentlich für völlig unschädlich. Du könntest aber zur Sicherheit mal bei Deinem örtlichen Gewerbeamt anfragen. Wenn jemand „Stress“ macht, sind die es.
Schubi

Der Begriff Praxis ist an sich nicht geschuetzt, wie z.B. der Begriff Arzt oder Apotheker.

Hallo,

meines Wissens ist der Begriff Praxis nicht geschützt. Evtl. solltest Du beim Gewerbeamt nachfragen.

Gruß
Jotti

Aloha, ergab sich zu der Frage schon die passende und hilfreiche Antwort? LG

Ja, gab es. Die beste Antwort war wohl diese der Begriff nicht geschützt ist und das man bei dem …für… aufpassen muss. Darf nicht Irreführend sein…
Hier einmal die Beste Antwort:
Hallo sid,
da der Begriff „Praxis“ allein schon mehrdeutig ist (Philosophie, Medizin etc.), ist er nicht geschützt. Du musst nur im Zusammenhang mit der genauen Bezeichnung „…für…“ aufpassen, dass Du nicht „irreführend“ wirkst, also z.B. den Eindruck erweckst, ein Arzt zu sein.
In Deinem Fall „Medienerziehung“ halte ich das eigentlich für völlig unschädlich. Du könntest aber zur Sicherheit mal bei Deinem örtlichen Gewerbeamt anfragen. Wenn jemand „Stress“ macht, sind die es.

Aber danke der Nachfrage

LG aus Schwerin

Aloha, ergab sich zu der Frage schon die passende und
hilfreiche Antwort? LG

Hat zwar etwas gedauert mit meiner Antwort aber ich möchte dir hier nur noch einmal danken. Deine Antwort war die hilfreichte von allen. Vor allem der Tipp mit dem Gewerbeamt war sehr gut. So konnte ich mich auch tatsächlich absichern um kein Ärger zu bekommen.
Also Danke noch mal.

Grüße aus Schwerin

Danke, ich freue mich auch über einen Bewertungspunkt.
Schubi

Hallo sid,

ich empfehle dir, dich an die zuständige IHK zu wenden. Die wird dir weiterhelfen können.

LG Willi