Wann darf man einer Haushaltshilfe kündigen?

Bei einer Bekannten von mir hat eine Haushaltshilfe das Post- und Briefgeheimnis gebrochen. Darf man sie dann fristlos kündigen?
Die Dienststelle der Haushaltshilfe interessiert die Beschwerde überhaupt nicht.Hauptsache die Kraft hilft im Haushalt.

verbindlich weiß ich das leider überhaupt nicht!
ich würde aber sagen, so aus eigenem rechtsempfinden: fristlos ist angemessen!
Unter solch einem Vertrauensbruch kann keinerlei (auch kein Arbeits-)Verhältnis bestehen!
mfg

Hallo Püppi !

Du habe noch mal alle Gesetzes Texte durchgesehen…
Bin aber kein Anwalt !!!
und so wie Du den Fall darstellst ist die fristlose Kündigung wohl zu recht ausgesprochen worden von Arbeitgeber…
Zumal das Briefgeheimnis ein Bundesgesetz ist und nicht nur eine Vereinbarung zwischen der Post und dem Kunden…
Ein Beispiel : wenn Du ein falsch rein gesteckt Brief bekommst von deinem Nachbarn und du öffnest den Brief auch ist das schon eine Verletzung des Briefgeheimnisses und kann strafrechtliche dinge nach sich ziehen .
Nun wie das Wort Haushaltshilfe schon richtig sagt handelt es sich um eine Hilfe im Haushalt.
Also Waschen, bügeln, Staubsaugen und Putzen, Pflegen …
Du hast nicht viel dazu geschrieben aber wenn die Hilfe sich auch auf das leeren des Briefkasten beschränkte war das öffnen der Briefe verboten.
Aber wenn es z.B. eine mündliche Vereinbarung darüber gibt das die Putzhilfe auch die Briefe öffnen darf um sie z.B. vor zu lesen ( bei alten Menschen ) und beide das bestätigen können weil man der Hilfe vertraut kann man gegen die Kündigung angehen aber nur innerhalb von 3 Wochen nach der schriftlichen Kündigung.
(das Datum wann die Kündigung ausgesprochen wurde zählt!)
also beim Arbeitsgericht eine Arbeitschutzklage einreichen das kann jeder machen die vorm Blätter liegen beim Arbeitsgericht aus oder kann sie sich auch Online runterladen werden.
ich hoffe dass ich da ein bisschen weiter helfen konnte??

Grüße

Rafael

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Hallo Rafael, danke für Deinen ausführlichen Text. Du hast da leider etwas mißverstanden:Sie würde(!) der Haushaltshilfe gerne kündigen,darf es aber nicht!
Zum Briefe öffnen sei gesagt,die Hilfe schnüffelt in offenliegenden Briefen herum, und wenn sie Kontoauszüge abholen soll,werden die ohne Erlaubnis gelesen.Das gehört sich meines Erachtens nicht.Ich hätte sie schon längst rausgeschmissen.
Meine Bekannte stellt sich nun die Frage:Wie kann sie der Dienstelle der Hilfe klarmachen das die gegen das Geheimnis verstößt, ohne Beweise zu haben.
Ich weiß da leider auch keine Antwort.

Gruß

Claudia

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Dann gibt es da nur eins: inflagranti erwischen, und am besten dabei filmen - auch wenn das zb vor gericht nicht anerkannt wird, ist es immer noch eindeutig genug!
lg

PS oder möglichst zeugen dabeihaben…

Hallo,

ich bin kein Jurist, daher ist eine Beantwortung für micht nicht möglich. Am besten einmal einen Anwalt zu Rate ziehen. Aber vielleicht hilft der Hinweis auf Artikel 10 unseres Grundgesetzes: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“!!!

Das Brief- und Postgeheimnis sind grundgesetzlich geschützt, also ein sehr hohes Gut, dass der Staat nicht verletzen darf!

Wer das Brief- und Postgeheimnis verletzt macht sich strafbar! Die Verletzung des Briefgeheimnisses, Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnis steht unter Strafe (§§ 202, 206 Strafgesetzbuch, § 148 Telekommunikationsgesetz). Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wenn das kein Grund für eine fristlose Kündigung ist, dann weiß ich auch nicht.

Aber ob es tatsächlich geht, sorry bin kein Jurist!

Mit besten Grüßen

Rolf

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann dir deshalb keine Auskunft geben !Gruss Louis

Bei einer Bekannten von mir hat eine Haushaltshilfe das Post-
und Briefgeheimnis gebrochen. Darf man sie dann fristlos
kündigen?
Die Dienststelle der Haushaltshilfe interessiert die
Beschwerde überhaupt nicht.Hauptsache die Kraft hilft im

Habe ich leider keine Antwort da ich mehr mit dem Thema Post zu tun habe. Ich weiß nur eines, das das ein Eingriff in meine Privatzone ist und das sogar strafbar beim kleinsten Mißbrauch.
Darauf kann man diese Person sicher entlassen im beiderseitigem Einvernehmen oder einer Anzeige.
Ich hoffe es hat etwas geholfen.
MfG Jürgen