Zu welchen Tageszeiten vom Gesetz her und in welcher Jahreszeit eignet es sich für die Hecke am besten?
Vogelschutz beim Heckenschnitt
Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Bei Form- und Pflegeschnitten wird nur der diesjährige, frische Zuwachs schonend zurückgeschnitten. Diese Maßnahme ist ganzjährig zugelassen unter der Voraussetzung, dass keine Vögel in der betroffenen Hecke Nester bauen oder brüten. Vor der Schnittmaßnahme ist demnach zu kontrollieren, ob sich Nester bauende oder brütende Vögel in der Hecke aufhalten. Ist dies nicht der Fall, kann die Hecke geschnitten werden.
Tageszeit ? Es gibt örtliche Ruhezeiten, etwa um die Mittagsstunde und nach 20 Uhr.
Üblich schneidet man im Herbst oder im zeitigen Frühjahr vor dem ersten Austritt zurück. Pflegeschnitte des Zuwachses kann man auch mehrfach im Jahr schneiden. Je nach Heckensorte wäre das sogar nötig um einen dichten Bewuchs zu erzielen.
MfG
duck313
Frag beim Ortsamt nach.
Das setzt die Zeit fest,
Gruß.