Wann darf man Silvesterfeuerwerk abbrennen?

Hallo,

weiß jemand, ob es in Delbrück, Kreis Paderborn, eine ordnungsbehördliche Verordnung gibt, die das Abbrennen von Feuerwerk heute auch nach 22 Uhr erlaubt?

Ich habe leider nichts gefunden.

Danke,

X-Strom

Hallo

Sylvesterfeuerwerk darf grundsätzlich nur am 1. Januar zwischen 0:00 und 0:15 abgebrannt werden. Da es sich um ruhestörenden Lärm handelt, darf es nur werktags tagsüber zwischen 7:00 und 22:00 abgebrannt werden.

:wink:

Viele Grüße

Salü,

das ist dieses Jahr schon ein bissle ernst, weil viele Kommunen eigene Reglementierungen erlassen haben - angeblich besteht Sorge, solche Fachwerkkunststücke wie das Michelstädter Rathaus könnten in Flammen aufgehen. Kurioserweise, obwohl die großen Schwarzpulverakrobaten aus Polen und Vietnam schon seit 25 Jahren versuchen, das Holstentor, den Frankfurter Römer, das Brandenburger Tor, die Eltviller Germania, die Pfalz zu Lorsch und andere Heiligtümer der germanischen Leitkultur mit Silvesterkrachern zu zerlegen.

Schon regelrecht obszön, dass man mit diesen peniblen Reglementierungen ausgerechnet solange gewartet hat, bis die, die in jeder Silvesternacht einmal neu die Detonationen der Cookies, das Jaulen der abstürzenden Lancaster und das Hämmern der Flak hörten und jedesmal neu darum bangten, ob man sie nach Entwarnung aus dem Keller ausbuddeln könnte, oder ob vorher die Atemluft ausginge, noch vollends gestorben waren - jetzt, wo die Ballerei für niemand mehr etwas Schlimmes wäre, wird sie auch noch zurecht geschulmeistert.

Honi soit qui mal y pense —

Schöne Grüße

MM

Hallo,

darf ich fragen, wie Du zu der Aussage kommst? Ich frage nur, weil das in der Sprengstoffverordnung ein bißchen anders steht.

Gruß
C.

Mach das bloß nicht. Schwer traumatisierte Menschen, woher aus immer, könnten dann ein noch tieferes Trauma erleiden. Will sagen: Begrüßt das neu Jahr bloß nicht laut. Woher nimmst du überhaupt die Frechheit „Sylvester“ zu feiern? Mußt dich doch anpassen. Es gab mal eine zeit da haben wir Böller und Raketen gezündet und da war alles in Ordnung Arme Menschen.

Hallo,

die Sprengstoffverordnung sagt, dass man am ganzen 31.12. und 01.01. solches Feuerwerk abbrennen darf.
Leider verbietet das Landesimmisionsschutzgesetz NRW das Ganze ab 22 Uhr, wenn es zu einer Störung der Nachtruhe führen würde. Bei den meisten Feuerwerkskörpern dürfte das der Fall sein.

Daher haben einige Gemeinden ordnungsbehördliche Verfügungen, die für von Stadt zu Stadt unterschiedlichen Zeiten das Abbrennen in Form einer Ausnahmeerlaubnis zulassen.

Die btroffene Stadt scheint diese Verfügung nicht zu haben, wie mir ein Nachbar meiner Gastgeber, der Ratsmitglied ist, bestätigte.
Er war verwundert, dass er und ich soeben wohl Ordnungswidrigkeiten begehen.

Ich kann nicht verstehen, warum man die 1.SprengV nicht gleich passend formulieren konnte, bzw. die Landesimmisionsschutzgesetze.
So hat nämlich jetzt jede Gemeinde ihre eigenen Fuerwerkszeiten - oder eben auch keine.

Ich wäre wirklich interessiert zu erfahren, ob es tatsächlich eine Gemeinde gäbe, in der man sein Silvesterfeuerwerk vor 22 h abbrennen muss.

Dass es Einschränkungen aus Gründen des Brandschutzes gibt, Beispiel etwa Inseln Sylt od. Amrum wegen der vielen Reetdachhäuser ,enge Fachwerkstädte wie Duderstadt, Goslar, Celle oder allgemeine Verbote in der Nähe von bestimmten Objekten(Krankenhaus, Altenheime, Flughafen, Flüchtlingsunterkünfte(neu!) ist bekannt .

Aber wegen Lärmschutz die übliche Nachtruhezeit ? Davon hörte ich noch nie und glaube das auch nicht.

Trotzdem, ein gutes Neues Jahr 2016 allen.

MfG
duck313

Hallo,

im LImschG geht es um Feuerwerk der Kategorien 3 und 4. Bei normalem Silvsterfeuerwerk handelt es sich aber um Feuerwerk der Kat. 2. Somit greift hier nur die SprengV.

Gruß
C.