Wann darf titel versicherungskauffrau verwenden?

5 Jahre Versicherungsaussendienst (1990-1995) tätig und jetzt seit 6 Jahren im Innendienst einer Versicherungsagentur tätig. Darf der Titel V-kauffrau angewendet werden auch wenn die Ausbildung im Groß- und Aussenhandel gemacht wurde?

Hallo,(so grüßt man hier)

Darf der Titel V-kauffrau angewendet werden auch wenn die
Ausbildung im Groß- und Aussenhandel gemacht wurde?

Ja, dürfen schon. doch wenn jemand erkennt, dass du lügst - was dann? Der Name des Berufes wurde geändert in http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest….
Es gibt nur wenige Berufe, die geschützt sind - vor allem im Gesundheitsbereich.

Gruß
Otto
(auch ein hier üblicher Gruß)

M.E.nein.
Der Versicherungskaufmann ist ein Ausbildungsberuf.

Der Titel „Versicherungskauffrau“ darf nur dann verwendet werden, wenn eine 3-jährige „Lehre“ absolviert wurde, oder die „Versicherungskauffrau“ in einem IHK-Kurs „nachgemacht“ wurde.
Bei entsprechender Dauer einer Tätigkeit in der Assekuranz und Prüfung kann der Titel „Versicherungsfachfrau“ erworben werden.