Wann darf Vermieter die Wohnung verschließen?

Liebe Wissende, folgende schwiereiger Situation, durch persönliche Umstämde Mieterin die Miete für Dezember und Januar nicht zahlen, Vermieter hat jetzt gekünigt und möchte morgen die Wohnung verscließen. Kann erdas und wie? Die Miete für Dezember wurde übrigens per Bareinzahlung beglichen und die Quittung zugesendet (in Kopie) . Für Januar und Februar-Miete die Überweisung angewiesen und Quittung ebenfalls zugesendet (Vermieter wohnt in anderer Stadt.)Zählt Eingang der Zahlung oder Datum der Überweisung, Geld für Januar und Februar kommt wohl erst Mitter der Woche.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Hallo,

wenn Mietrückstände beglichen werden, und somit keine Mietschulden mehr von insges. 2 Monatsbruttomieten (also Kaltmiete + NK) bestehen, ist eine Kündigung ausgeschlossen.

Die Wohnung darf auf keinen Fall verschlossen, also für den mieter unzugänglich gemacht werden.

Der VM muss dann eine Räumungsklage erheben. Also Schlösser austauschen o. ä. geht nicht.

TM

Hallo,

wenn Mietrückstände beglichen werden, und somit keine
Mietschulden mehr von insges. 2 Monatsbruttomieten (also
Kaltmiete + NK) bestehen, ist eine Kündigung ausgeschlossen.

Falsch. Der Vermieter kann auch wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlungen eine Kündigung aussprechen.

Hi,

danke!
Nur eine fristgerechte, oder auch eine fristlose?

TM

Der Vermieter kann, sofern er wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlungen zuvor abgemahnt hat, auch eine ausserordetnliche Kündigung aussprechen. (siehe z. B. BGH, Urteil vom 11.01.2006, AZ: VIII ZR 364/04)

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Hallo

wenn dies das 1. Mal ist, dass man mit der Miete in Rückstand gekommen ist, kann eine fristlose Kündigung durch die Zahlung der Miete aufgehoben werden, d.h. die fristlose Kündigung ist nach Zahlung der Rückstände unwirksam.

Der Vermieter hat demnach kein Recht die Wohnung zu verschließen und jemand auf die Strasse zu setzen.