Hallo,
der Vergleich sieht vor, dass M bis 31.03.2011 dort wohnt, sofern er (durch Abtretung der Rente in der Höhe der Warmmiete) seinen Pflichten nachkommt.
Nun, 6 Wochen nach dem Gerichtstermin kündigt M die Wohnung und zieht ca zu 80% aus. Er hat noch die Schlüssel, wohnt aber nicht mehr in der Wohnung.
Solange die Wohnung (+ Schlüssel) nicht übergeben werden, wird V die Abtretung der Rente nicht zurück geben…
Gruß, HL
Und dann lies dir die §§ 562
ff. BGB über das Vermieterpfandrecht durch. Der Vermieter darf
die in der Wohnung verbliebenen Sachen ganz gesezeskonform in
Verwahrung
Das paßt hier nicht: das betrifft Pfändung wegen Schulden -
Ja.
auch nur mit vollstreckbarem Titel!
NEIN!
Lies nach, es geht hier um das Vermieterpfandrecht!
JA, aber nur für legalisierte Forderungen des VM: Schuldtitel.
Aber was hat das denn eigentlich mit der Frage zu tun? Ging es
nicht um das Betreten und ggf. Räumen der Wohnung?
und die Situation stellt sich durch die Ergänzung des Anfragers wieder anders da…
Und dann lies dir die §§ 562
ff. BGB über das Vermieterpfandrecht durch. Der Vermieter darf
die in der Wohnung verbliebenen Sachen ganz gesezeskonform in
Verwahrung
Das paßt hier nicht: das betrifft Pfändung wegen Schulden -
Ja.
auch nur mit vollstreckbarem Titel!
NEIN!
Lies nach, es geht hier um das Vermieterpfandrecht!
JA, aber nur für legalisierte Forderungen des VM: Schuldtitel.
Wie wäre es, wenn Du das Gesetz mal nachliest: http://dejure.org/gesetze/BGB/562.html
Wo steht da was von ‚Titel‘?
Genau: nirgends. Das ist ja der Witz, dass ein Vermieter ein spezielles Pfandrecht an den Dingen hat, die sich in der von ihm vermieteten Wohnung befinden. ganz ohne Titel. Eine begründete Forderung aus dem Mietverhältnis reicht.
Übrigens hilft Dir google da auch ganz schnell weiter. Bist Du doch ein Freund von, oder?
Gruß
loderunner (ianal)
V reicht Zahlungs- und Räumungsklage im Februar 2011 ein
Güteverhandlung im April 2011.
Kompromiß: M darf 12 Monate weiterwohnen, wenn garantiert
wird, dass die Rentenversicherung (als Abtretung der Rente)
die Miete zahlt. V verzichtet auf weitere Forderungen. V nimmt
den Kompromiß an und ist in der Pflicht, die Abtretung
zurückzugeben, wenn M auszieht
Demnach wäre das der letzte Vergeich zwischen VM und Mieter vor Gericht = Prozeßvergleich jetzt gilt solange die Miete gezahlt wird.
Hallo,
der Vergleich sieht vor, dass M bis 31.03.2011 dort wohnt,
sofern er (durch Abtretung der Rente in der Höhe der
Warmmiete) seinen Pflichten nachkommt.
Lt. VM im Artikelbaum:
wäre d a n a c h der gerichtliche Vergleich aus der Güteverhandlung der Räumungsklage im April 2011 zustandegekommen: daß M 12 Monate wohnen bleiben kann wenn er seine Miete zahlt !!!