ein „Problemmieter“ M kündigt zum Ende Mai 2011 und räumt die
Wohnung zu etwa 80% aus. Zur Zeit sind aber noch ein Schrank
und eine Waschmaschine sowie „Kleinkram“ in der Wohnung drin.
Auch noch einiges im Keller…
Woher weiß der Vermieter das? Er darf die Wohnung eines
Mieters nicht betreten: Die Unverletzlichkeit der Wohnung
schützt GG Art 13.
Nein, denn der Mieter hat die Wohnung ja selbst zu Ende Mai gekündigt und somit seinen eindeutigen Willen zum Ausdruck gebracht, diese Wohnung ab Juni nicht mehr zu führen. Der Vermieter durfte daher selbstverständlich auch davon ausgehen, dass er im Juni eine komplett ausgeräumte Wohnung betritt, ob mit Zweitschlüssel oder nicht.
Trotz mehrfacher Aufforderung übergibt M BIS HEUTE nicht die
Wohnung, auch die Schlüssel nicht, obwohl er nachweislich
nicht mehr in der Wohnung lebt…
Wenn der Mieter sich nicht meldet: vollstreckbaren Titel
erwirken und durch Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Die Miete wird von der Rentenversicherung bezahlt, nach wie
vor…
Wo ist das Problem wenn dIe Miete weitergezahlt wird - von wem
auch immer - und der Mieter keine Probleme macht weil er nicht
da ist.
Vielleicht will man eine höhere Miete einnehmen als bisher? Vielleicht will man die Wohnung für eigene Zwecke nutzen? Was tut deine Rückfrage überhaupt zu Sache?
Der Vermieter V ist froh, dass M weg ist und möchte die
Wohnung renovieren, die Schlösser auswechseln und neu
vermieten. Er möchte auch der Rest der Möbel ausräumen und
entsorgen…
Der Mieter ist ansich noch Besitzer (nicht Eigentümer !)
seiner Wohnung: er zahlt Miete und hat sie nicht übergeben.
Nein, die Rentenversicherung zahlt, mutmaßlich in Unkenntnis der Vorgänge. Der Mieter hat die Wohnung selbst gekündigt. Die Miete ab Juni ist an und für sich überzahlt, der Vermieter ist daher einem latenten Rückzahlungsanspruch seitens der RV ausgesetzt. Lediglich die fortdauernde Verwendung als Möbellager (aber nicht als Wohnung) spricht dafür, dass ihm ein Schadenersatzanspruch zusteht. Aber evtl. nur gegen den Mieter, nicht gegen die RV.
Es ist dem Vermieter nicht zu raten die Wohnung ohne
vollstreckbaren Titel zu räumen: Er macht sich strafbar
u.schadenersatzpflichtig !!!
Er könnte evtl. mit eigenem Schaden und Aufwand verrechnen.
Wenn er einen Titel erwirkt hat - aufgrund der Kündigung des
Mieters -kann der dem GV Auftrag zur Vollstreckung geben.
Ungewöhnlich daß ein Mieter seine Wohnung kündigt, die Miete
nach Ablauf der Kündigungsfrist monatelang weiterzahlt, sich
nie mehr meldet und auf Anschreiben des VM nicht reagiert -
Das ist in einem überbordenden und kaum je Gegenleistungen fordernden Sozialstaat wie unserem keineswegs so ungewöhnlich. Müsste dieser Mieter das Möbellager selbst weiterfinanzieren, wäre der Fall längst erledigt.
lebt er noch???
Das ist nun in der Tat eine interessante, wenn auch vom Threadgeber ohne Kristallkugel sicherlich nicht beantwortbare Frage.
Hat er sich abgemeldet ??
Das braucht den Vermieter nicht zu kümmern, sondern die Meldebehörde. Wenn der Mieter seit Monaten verschwunden ist, weil er tatsächlich woanders wohnt, hat er einen Meldeverstoß begangen, das ist aber auch schon alles.
Gruß
smalbop