Hallo Experten,
der Wagen um den es geht ist im Moment noch auf meinen Vater zugelassen und bei ihm als Zweitwagen versichert.
Zum 01.01.2002 habe ich allerdings einen Vertrag bei der HUK24 auf meinen Namen abgeschlossen. Ich möchte den Wagen auch zum 01.01.2002 übernehmen. Mein Vater hat vor ca. 1 Woche die Rechnung seiner Versicherung (HDI) für den Zweitwagen bekommen.
Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht wirklich weiß wie ich weiterverfahren soll.
Wann soll ich den Wagen auf meinen Namen ummelden?
(am 27.12. oder am 02.12.? Was hab ich dadurch für Vor-/
nachteile? Bin ich wenn ich am 27.12. ummelde bis 01.01.
trotzdem noch bei der HDI versichert, denn HUK gilt erst
ab 01.01.?)
Muss mein Vater mir den Wagen mittels eines Vertrags überlassen den er dann zur HDI schicken muss oder schick ich einfach die Kopie der Ummeldung dahin wenn diese erfolgt ist?
Und muss mein Vater jetzt den HDI-Beitrag für den Zweitwagen für nächstes Jahr bezahlen, damit er nicht in Verzug gerät?
Vielen Dank
Gruss
Stift
Hallo Stift,
Mein Vater hat vor ca. 1 Woche die
Rechnung seiner Versicherung (HDI) für den Zweitwagen
bekommen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tage ab Erhalt zu bezahlen… oder spätestens 14 Tage nach Hauptfälligkeit… letzteres trift eher zu…
Eine Abrechnung nach Abmeldung wäre dann ziemlich wahrscheinlich tageweise fällig.
Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht wirklich weiß wie ich
weiterverfahren soll.
Warum habt ihr nicht nur den Vertrag gekündigt und bei der HUK24 eine Halter/VN Trennung vereinbart?
Oder spielt die da nicht mit? Pass aber auf… das Geld, was du sparst… kann auch als Schuss nach hinten losgehen… weil hier die Kommunikation nur übers Internet stattfindet… meines Wissens nach… im Schadenfall kann das schonmal ungünstig sein…
Wann soll ich den Wagen auf meinen Namen ummelden?
(am 27.12. oder am 02.12.? Was hab ich dadurch für Vor-/
nachteile? Bin ich wenn ich am 27.12. ummelde bis 01.01.
trotzdem noch bei der HDI versichert, denn HUK gilt erst
ab 01.01.?)
Geht nicht. Weil dann muss etwas anderes gemacht werden. Ein KFZ kann nicht doppelt versichert sein. Geht nicht, da immer nur eine Sicherungskarte bei der Zulassungsstelle hinterlegt sein darf… also Vertrag beginnt dann erst am 2.1. weil auch erst dann die neue Doppelkarte abgegeben wird.
Und Nachteile hast damit eigentlich auch keine… Vorteile aber auch nicht,… hast halt nur die An- und Abmeldekosten…
Muss mein Vater mir den Wagen mittels eines Vertrags
überlassen den er dann zur HDI schicken muss oder schick ich
einfach die Kopie der Ummeldung dahin wenn diese erfolgt ist?
Nein… ist privatrechtlich und interessiert keinen Versicherer ob da wirklich was schriftliches existiert.
Und muss mein Vater jetzt den HDI-Beitrag für den Zweitwagen
für nächstes Jahr bezahlen, damit er nicht in Verzug gerät?
Tageweise Abrechnung… und er hat ja zurückbehaltungsrecht 
Gruß
MArco
Oder spielt die da nicht mit? Pass aber auf… das Geld, was
du sparst… kann auch als Schuss nach hinten losgehen…
weil hier die Kommunikation nur übers Internet stattfindet…
meines Wissens nach… im Schadenfall kann das schonmal
ungünstig sein…
Hallo Marco,
Deine Aussage, dass die Kommunikation bei der HUK24 prinzipiell nur via Web und E-Mail stattfindet, ist grundsätzlich richtig, gilt aber ausdrücklich nicht im Schadenfall. Für die Schadenregulierung bedient sich die HUK24 vollständig der Infrastruktur und des Verfahrens der Mutter HUK/HUK Coburg.
Es grüßt
Ulrich
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