Wann die Umsatzsteuerzahlung in die ESt Erklärung?

Hallo, ich hätte eine Verständnisfrage an Wissende,

Wann berücksichtigt das Steuerrecht die Umsatzsteuerzahlung in der Steuererklärung? Ich vermute, erst dann, wenn wirklich USt gezahlt wurde?

zB
*Umsatzsteuer in 2010 angefallen & eingenommen - keine Vorauszahlung in 2010 - gezahlt an FA in 2011 nach USt Erk.

Die in 2010 vereinnahmte und nicht abgeführte Umsatzsteuer muss also in der ESt Erkl 2010 zunächst versteuert werden, richtg?

In der ESt Erkl. 2011 dürfte dieser Betrag dann berücksichtigt werden, aber WO?
Was passiert zusätzlich1 mit einem pauschalierten Vorsteuerabzug aus 2010?
Muss man auf diesen pauschalierten Vorsteuerabzug (also USt, die man nicht an das FA abführen muss) ESt zahlen und darf nur die tatsächlich gezahlte Ust in 2011 berücksichtigen (also die Differenz zw. Umsatzsteuer und pauschalierten Vorsteurabzug)?

Für erhellende Worte sehr dankbar. ratloser Gruß.

alles was gefragt wurde, spielt sich in der Gewinnermittlung also vermulich EÜR ab und erst durch den Saldo in der ESt-Erklärung: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - dieser wird als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Anlage G eingetragen.

Lia

Hallo,

alles was gefragt wurde, spielt sich in der Gewinnermittlung also vermulich EÜR ab und erst durch den Saldo in der ESt-Erklärung: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - dieser wird als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Anlage G eingetragen.

Na ob der Frage jetzt weiß, ob der die in 2011 abgeführte Zahllast in der EÜR 2010 oder 2011 ansetzen soll/darf?

Grüße

Wann berücksichtigt das Steuerrecht die Umsatzsteuerzahlung in
der Steuererklärung? Ich vermute, erst dann, wenn wirklich USt
gezahlt wurde?

Ich nehme an, daß es sich nicht um Bilanzierende, sonder um § 4/3 - Rechner, sog. Einnahme-Überschuß-Rechner, handeln soll.

Da wäre es richtig, die USt erst im Zahlungszeitpunkt zu berücksichtigen.

zB
*Umsatzsteuer in 2010 angefallen & eingenommen - keine
Vorauszahlung in 2010 - gezahlt an FA in 2011 nach USt Erk.

Die in 2010 vereinnahmte und nicht abgeführte Umsatzsteuer
muß also in der ESt Erkl 2010 zunächst versteuert werden,
richtig?

Ja.

In der ESt Erkl. 2011 dürfte dieser Betrag dann berücksichtigt
werden, aber WO?

In der Anlage EÜR 2011, Position „Ans Finanzamt ezahlte Umsatzsteuer“ oder so ähnlich.

Was passiert zusätzlich1 mit einem pauschalierten
Vorsteuerabzug aus 2010?
Muß man auf diesen pauschalierten Vorsteuerabzug (also USt,
die man nicht an das FA abführen muß) ESt zahlen

Wie ist die Frage gemeint?

und darf nur
die tatsächlich gezahlte USt in 2011 berücksichtigen (also die
Differenz zw. Umsatzsteuer und pauschaliertem Vorsteuerabzug)?

Natürlich ist 2011 nur die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe zu berücksichtigen. Ans Finanzamt wird auch nur das Saldo aus abzuführender Umsatzsteuer und anrechenbarer Vorsteuer gezahlt.

Aber was ist pauschalierter Vorsteuerabzug? Sollen damit Umsatzsteuern z. B. nach Durchschnittsätzen gemeint sein?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald